Der Beschluss bedeutet zugleich, dass das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ zum 30. Juni 2023 enden wird. „Sprachliche Bildung ist für unsere Kinder und ihre Bildungschancen essentiell. Alle Sprachfachkräfte, die bislang über den Bund finanziert sind, können daher grundsätzlich weiter in den Kitas in Rheinland-Pfalz eingesetzt werden: Mit dem neuen Kita-Gesetz haben wir die alltagsintegrierte sprachliche Bildung fest verankert. Dies entspricht dem neuesten wissenschaftlichen Stand, wie Kinder am besten Sprache erlernen. In jeder Kita soll die Funktionsstelle einer sogenannten Sprachbeauftragten eingerichtet werden. Diese Funktion können die bisherigen Sprachfachkräfte sehr gut und kompetent ausfüllen“, so Hubig.
„Die Sprachfachberatungen leisten ebenfalls sehr wertvolle Arbeit, in dem sie die Sprachfachkräfte begleiten und fortbilden. Sie sind ein wesentlicher Motor, die sprachliche Bildung in unseren Kitas qualitativ hochwertig zu gestalten. Deshalb wollen wir die bisherigen Sprachfachberatungen weiterfinanzieren, in unser Programm BiSS-Transfer, Bildung durch Sprache und Schrift, integrieren und so ermöglichen, dass ihr Wissen und ihre Expertise möglichst allen Kitas zugänglich gemacht wird“, erklärte die Ministerin. Mit BiSS-Transfer, dem Folgeprogramm von „Bildung durch Sprache und Schrift“, sollen bewährte Konzepte der sprachlichen Bildung flächendeckend etabliert werden, etwa durch Fortbildungen und Workshops.
In Rheinland-Pfalz beteiligen sich nach letztem Stand 246 der insgesamt rund 2.700 Kitas am Bundesprogramm. Hier sind 264 zusätzliche Sprachfachkräfte tätig. Hinzu kommen 17 Sprachfachberatungen. Die Entscheidung, ob die Fachkräfte in den Kitas tätig bleiben, treffen die jeweiligen Kita-Träger als Arbeitgeber der Fachkräfte. „Die Sprachfachkräfte sind bestens qualifiziert, die Rolle der Sprachbeauftragten in den Kitas zu übernehmen. Sie kennen die Einrichtungen, in denen sie bereits tätig sind, und die Kinder sehr gut. Gleichzeitig suchen viele Träger nach Personal. Wir ermutigen daher alle Träger, mit ihren Sprachfachkräften ins Gespräch zu gehen und bei beiderseitigem Wunsch die Weiterbeschäftigung zu ermöglichen“. Das Land beteiligt sich dann im Rahmen der regulären Personalkostenförderung an den Personalkosten.
Für die Sprachfachberatungen wird das Land in 2023 und 2024 32.000 Euro pro Fachkraft und damit insgesamt rund 800.000 Euro zur Verfügung stellen. Dies entspricht der bisherigen Fördersumme des Bundes. Angestellt sind die Sprachfachberatungen bei den Jugendämtern oder kirchlichen Fachberatungsträgern. Die Entscheidung über eine Weiterbeschäftigung muss deshalb ebenfalls zwischen den Arbeitgebern und den Fachberatungen getroffen werden. „Auch hier ermutigen wir die örtlichen Akteure, Gespräche zu suchen.“ Für Träger von Fachberatungen, die bis zum 15. Dezember 2022 keinen Antrag auf Verlängerung ihrer Arbeit über 2022 hinaus beim Bund gestellt hat-ten, wird es unter den neuen Voraussetzungen Möglichkeiten geben, diese nachzureichen. Das Land erarbeitet hierfür Lösungen mit dem Bund. Als Unterstützung für die Jugendämter, Träger und Fachkräfte selbst wird das Land eine Ansprechstelle zur Verfügung stellen, die die Beteiligten bei individuellen Fragen des Übergangs beraten wird.
„Vom Bundesprogramm haben bisher nur die teilnehmenden Kitas profitiert. Die feste Verankerung der alltagsintegrierten Sprachbildung im Kita-Gesetz ermöglicht, dass alle Kitas landesweit profitieren. Mit der weiteren Arbeit der Sprachfachberatungen ermög-lichen wir zugleich, dass ihr Wissen erhalten bleibt, transportiert wird und so möglichst alle Kitas von ihrer Expertise profitieren können. So fördern wir zugleich die Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit in Rheinland-Pfalz“, so die Ministerin abschließend.