Wir sehen gerade in diesen Zeiten: Unsere Demokratie ist nicht selbstverständlich. Wir müssen für sie einstehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen zeigen, dass sich das lohnt, dass wir sie hören wollen, dass sie mitsprechen dürfen, können und sollen. Deshalb ist es besonders wichtig, dass sie Demokratie praxisnah erlernen, um auch später als mündige Bürgerinnen und Bürger an unserer Gesellschaft teilhaben zu können“, erklärte Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig heute anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes durch den rheinland-pfälzischen Landtag.
„Mit dem neuen Schulgesetz wird es sehr viel mehr Rechte für Schülerinnen und Schüler geben. Zudem haben wir eine Bestimmung aufgenommen, dass Schule zur Erfüllung ihres Bildungsauftrags auch digitale Lehr- und Lernsysteme sowie Netzwerke nutzt. Damit legen wir fest, was in vielen unserer Schulen bereits seit der Corona-Krise gelebte Realität ist: das Lehren und Lernen mittels digitaler Plattformen“, so Hubig. Auch die Verwaltung von Schule wird digital: Das Gesetz legt fest, dass alle öffentlichen Schulen künftig ein landeseinheitliches Schulverwaltungsprogramm einsetzen.
„Schule lebt vom Miteinander und dem Zusammenwirken der gesamten Schulgemeinschaft. Mit dem neuen Schulgesetz werden die Mitwirkungsmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler deutlich erweitert. Alle Schulen sollen Schülervertretungen haben. Bei den Grundschulen war das bisher nicht überall der Fall, aber schon unsere Jüngsten können und sollen mitbestimmen. Von der Grundschule bis zu den weiterführenden Schulen sollen sich unsere Schülerinnen und Schüler stärker einbringen, wenn es um die Belange ihrer Schule geht. Das ist gelebte Demokratie“, sagte die Bildungsministerin.
Für die Beteiligung der Schülerinnen und Schüler wird ein Mitbestimmungskatalog, ähnlich dem der Eltern, eingeführt. Dazu gehören beispielsweise Veränderungen des Schulgebäudes, Konzepte zu Klassenfahrten oder schulorganisatorische Fragen. „Unser gemeinsames Ziel war es immer, die Demokratiebildung in Rheinland-Pfalz zu stärken. Mit dieser Schulgesetzänderung lösen wir ein, was wir mit unserem Koalitionsvertrag versprochen haben“, so die Bildungsministerin.
Teil des Gesetzgebungsprozesses war ein Anhörungsverfahren. Explizit in das Gesetz aufgenommen wurde dabei die Anregung der Schülerinnen und Schüler, die globale Nachhaltigkeitsbildung aufzunehmen. „§ 1 des Schulgesetzes, der den Auftrag von Schule bestimmt, soll künftig neben der Förderung des Verantwortungsbewusstseins für Natur und Umwelt auch das Verantwortungsbewusstsein für die globalen Nachhaltigkeitsziele enthalten“, erläuterte Hubig. Darüber hinaus werde der historisch belastete und wissenschaftlich nicht korrekte Begriff „Rasse“ ersatzlos gestrichen.
Abschließend betonte Stefanie Hubig die Bedeutung der Demokratiebildung: „Demokratiebildung beginnt in Rheinland-Pfalz bereits in der Kita und sie wird in unseren Grund- und Förderschulen, weiterführenden Schulen und den Berufsbildenden Schulen konsequent weitergeführt. Wir brauchen Kinder und Jugendliche, die sich für ihre Belange einsetzen können und es wollen. Meine Erfahrungen aus der Zusammenarbeit mit unserer Landesschüler*innenvertretung oder den Vertreterinnen und Vertretern von Fridays for Future zeigt ganz klar: Unsere Jugendlichen können das. Sie sind kritisch, aber offen für den Dialog und Kompromisse. Sie setzen sich für Ihre Belange ein. Und sie haben recht, wenn Sie sagen, dass wir mit dem heutigen Tag eines der modernsten Schulgesetze im Bundesgebiet bekommen. Ich danke allen Mitstreiterinnen und Mitstreitern, die daran mitgearbeitet haben, sehr herzlich.“