Dazu wurde jetzt eine entsprechende Rahmenvereinbarung geschlossen, die unter anderem regelt, wie Musikschullehrkräfte im Ganztagsschulangebot der Schulen eingesetzt werden können.
Staatssekretärin Bettina Brück freut sich über das Votum des Landesverbands und das fortgesetzte Engagement der Musikschulen: „Für die rheinland-pfälzische Landesregierung ist die wertvolle pädagogische Arbeit der Musikschulen von herausragender Bedeutung. Die Musikschulen gehören zu den bedeutendsten Vermittlerinnen kultureller Bildung in unserem Land. Sie leisten dies verlässlich, auf hohem Niveau und unter Berücksichtigung sozialer Kriterien. Dass dies auf der Grundlage der neuen Rahmenvereinbarung gewährleistet wird, ist der Landesregierung ein besonderes Anliegen. Wir bedanken uns herzlich für die vom Landesverband seit vielen Jahren ununterbrochen gewährte großartige Unterstützung. Ohne diese Unterstützung wären die Erfolge nicht erreichbar gewesen.“
Nach über 20 Jahren mussten die für Kooperationen maßgebenden Rechtsgrundlagen überarbeitet werden. Der Änderungsbedarf wurde in der neuen Rahmenvereinbarung und weiteren zwischen Landesverband und Ministerium abgestimmten Dokumenten berücksichtigt. Vor allem waren verschiedene Textpassagen mit Blick auf rechtliche Änderungen zu korrigieren. Darüber hinaus wurden Regelungen zum Vergütungsanspruch und zum Personaleinsatz novelliert. Dies alles war auch deshalb notwendig und wichtig, weil die Zahl der Vertragsabschlüsse von Schuljahr zu Schuljahr gestiegen ist. Im Schuljahr 2002/2003 kamen 42 Verträge zustande, im Schuljahr 2022/2023 sind es bereits 201 Verträge. Gewachsen ist zugleich auch der Personalanteil, den Ganztagsschulen für Kooperationen mit Musikschulen zur Verfügung stellen. Im Schuljahr 2022/2023 sind es fast 300 Lehrerwochenstunden, im Schuljahr 2002/2003 waren es nur rund 50 Lehrerwochenstunden.
Der Vorsitzende des Landesverbands der Musikschulen, Christoph Utz, begrüßt die Fortschreibung der Rahmenvereinbarung und geht in seinem Statement auf die positiven Wirkungen musikalischer Bildung ein: „Von unseren Musikschulen organisiert, finden im Ganztagsschulangebot seit vielen Jahren vor allem elementare Musikerziehung, Chorarbeit, Instrumentalspiel und Schulbandprojekte statt. Kinder erwerben dabei wichtige Kompetenzen wie Kreativität, Fantasie und Gestaltungsvermögen. Musikalische Bildung unterstützt die Entwicklung der Intelligenz, der Konzentrationsfähigkeit, fördert soziale Kompetenz und prägt die Persönlichkeit. Nicht nur die musikalisch Begabten profitieren davon, breit angelegte Musikerziehung macht auch bei anderen Kindern Leistungssteigerungen feststellbar. Deshalb wollen wir die Ganztagsschulen in Rheinland-Pfalz weiterhin gezielt unterstützen.“
Die neue Rahmenvereinbarung tritt am Tag nach der Unterzeichnung in Kraft. Auf ihrer Grundlage werden künftig Verträge abgeschlossen. Für jeden Vertragsabschluss sind Verfahrensregelungen zu berücksichtigen, über die Musikschulen und Ganztagsschulen in gesonderten Schreiben informiert werden.