Rheinland-Pfalz geht bei den Schulöffnungen sehr behutsam und verantwortungsvoll vor. Nach Rücksprache mit den Hauptpersonalräten haben wir bewusst zwischen der Öffnung am 4. Mai und dem nächsten Schritt am 25. Mai drei Wochen Zeit gelassen, um zu sehen, wie sich die Schulöffnungen entwickeln und welche Rückmeldung wir von den Schulen vor Ort erhalten.
Es gibt einen klaren Fahrplan. Dieser muss vor Ort umgesetzt werden und wir wissen, dass es an den einzelnen Schulen aufgrund personeller und räumlicher Voraussetzungen Flexibilität bei der Umsetzung braucht. Und diese räumen wir den Schulen auch in Abstimmung mit der Schulaufsicht ein. Der rheinland-pfälzische Hygieneplan, der in fast allen Bundesländern übernommen wurde, ist hierbei maßgebend. Wir alle stehen vor einer nie dagewesenen Situation, in der die gesamte Schulgemeinschaft Verantwortung übernehmen muss. Dieser Verantwortung werden wir gerecht, gemeinsam mit unseren Schulleiterinnen und Schulleitern, unseren Lehrkräften, den Schulträgern sowie der Schulaufsicht.
Darüber hinaus hat das Land den Schulen sowie den Schulträgern drei umfassende Hygienepakete zur Verfügung gestellt:
1. Alle Schulen haben eine Notreserve an Einweg-Masken sowie Desinfektionsmittel erhalten. Lehrkräfte, die ihre Maske vergessen haben, können eine Einweg-Maske über die Reserve erhalten.
2. Alle Schülerinnen und Schüler erhalten Alltagsmasken. Mit Blick auf die Grundschulen haben wir bei den nächsten Chargen auch kleine Masken geordert.
3. Kein Kind muss zurückbleiben. Allein 150.000 Einweg-Masken wurden deshalb zusätzlich als Reserve an die Busfahrerinnen und Busfahrer gegeben, die diese an Kinder geben können, die ihre Maske für den Schulweg vergessen haben. Darüber hinaus ist das Land mit den Trägern der Schülerbeförderung in konstantem Austausch.
Im Übrigen: Wir stehen vor einer gesamtgesellschaftlichen Herausforderung und einer Aufgabe, die wir gemeinsam angehen müssen. Und das tun wir mit Augenmaß und mit dem klaren Bewusstsein unserer Verantwortung. Weder Lehrkräfte noch Schülerinnen und Schüler, die einer Risikogruppe angehören, müssen in die Schule kommen. Mit der im Brief geäußerten Kritik zum Recht auf körperliche Unversehrtheit schießt der VBE deutlich über das Ziel hinaus.