„Ich freue mich, dass wir sechs weitere Maßnahmen bewilligen konnten. Rheinland-Pfalz ist das Land der guten, der gebührenfreien Bildung von Anfang an und für alle. Dazu gehört natürlich auch eine moderne und funktionierende Bildungsinfrastruktur. Das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz unterstützt unsere Kommunen als Schulträger dabei, die nötigen Investitionen zu tätigen“, so Hubig.
Das Investitionsprogramm ermöglicht finanzschwachen Kommunen eine Förderung. Nach Antrag und je nach Teilbereich des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes können bis zu 90 Prozent der Gesamtkosten einer Maßnahme übernommen werden, zehn Prozent Finanzierungsanteil trägt die Kommune.
„Das Finanzministerium hat am 30. März angekündigt, dass die Ausführungsfrist für die Baumaßnahmen wegen der Corona-Krise um ein Jahr bis zum 31.12.2021 verlängert wird. Das ist ein sehr gutes Signal für die Schulträger, die in der aktuellen Situation Schwierigkeiten haben, geeignete Fachbetriebe für die Ausführung der Projekte zu finden“, erklärte die Bildungsministerin. Nach den Vorgaben des Bundes sollten die geförderten Schulbaumaßnahmen grundsätzlich bis zum 31.12.2020 vollständig abgeschlossen sein. Die Landesregierung hatte sich deshalb dafür eingesetzt, die Laufzeiten des Förderprogramms zu verlängern.
Die nun bewilligten Einzelmaßnahmen entnehmen Sie folgender Tabelle:
Grundschule Bad Kreuznach Kleiststraße | energetische Sanierung der Sporthalle | 164.526 Euro |
Grundschule Lindenberg | energetische Sanierung des Gebäudes | 417.600 Euro |
Bad Sobernheim Schulzentrum | energetische Sanierung der Sporthalle | 915.145 Euro |
Grundschule Boppard-Buchholz | energetische Sanierung | 26.911 Euro |
Grundschule Kastellaun | energetische Sanierung des Schulgebäudes | 108.000 Euro |
Jakob-Weber-Schule SFL Landstuhl | energetische Sanierung des Schulgebäudes | 365.645 Euro |