Allgemeines Stellen- und Anforderungsprofil für die Studiendirektorin und den Studiendirektor als regionale Fachberaterin und regionaler Fachberater
Die Studiendirektorin oder der Studiendirektor als regionale Fachberaterin oder regionaler Fachberater übernehmen im Auftrag des fachlich zuständigen Ministeriums und der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Informations-, Beratungs-, Fort- und Weiterbildungsaufgaben, die sich aus der didaktischen und methodischen Entwicklung der einzelnen Fächer oder Fachbereiche einschließlich der Rahmenvorgaben und rechtlichen Aspekte ergeben.
Zu den Kernaufgaben, die in Koordination mit dem fachlich zuständigen Ministerium und der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion wahrgenommen werden, gehören insbesondere:
- Beratung der Fachlehrerinnen und Fachlehrer in fachlichen und methodischen Fragen,
- Initiative zu pädagogischen Vorhaben und Aufgaben sowie Koordination und Auswertung für das jeweilige Unterrichtsfach und den Unterrichtsbereich/Fachbereich,
- Zusammenarbeit mit Fachleiterinnen und Fachleitern sowie Fachberaterinnen und Fachberatern des gleichen, ggf. auch eines anderen (benachbarten) Unterrichtsbereichs/Fachbereichs,
- Mitwirkung bei der qualitativen Weiterentwicklung des eigenen Unterrichtsfaches und des gleichen Unterrichtsbereichs/Fachbereichs (Bildungsstandards, fachliche Standards, Fachdidaktik, Fachmethodik),
- Mitwirkung in Kommissionen zur Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Abiturprüfung, Beratung der Schulbehörde (Stellungnahmen und Gutachten in fachlichen und methodischen Fragen, Mitwirkung bei Unterrichtsbesuchen),
- Organisation und Leitung regionaler Veranstaltungen und Arbeitskreise, auch in Zusammenarbeit mit den Fortbildungsinstituten und Beratung der Fortbildungsinstitute bei der Programmgestaltung.
Durch die Aufzählung der Kernaufgaben ist keine Priorität festgelegt.
Von den Bewerberinnen und Bewerbern werden folgende Kompetenzen erwartet:
- Fach- und Sachkompetenz (vor allem im fachwissenschaftlichen und fachmethodischen Bereich als Grundlage einer Fachberatung),
- Unterrichtskompetenz (Unterrichtserfahrung, wenn möglich in allen Klassen- und Jahrgangsstufen, in der Oberstufe auch im Leistungskurs; Erfahrung im Einsatz unterschiedlicher Unterrichtsmethoden),
- Beratungskompetenz (Wissen über didaktische, methodische und rechtliche Grundlagen der Lehrtätigkeit; Kenntnisse über Aufgaben, Möglichkeiten und Ziele der Fachberatung; Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen zur Förderung und Weiterentwicklung der Unterrichtsqualität),
- Kommunikationskompetenz (Fähigkeiten zur Förderung fachlicher und fachübergreifender Kommunikation und Kooperation der Kolleginnen und Kollegen, Umgang mit administrativen Gremien, Kritik- und Konfliktfähigkeit),
- Leitungskompetenz (vor allem die Fähigkeit, selbstständig Arbeitssitzungen angemessen vorzubereiten, zu moderieren und zu leiten sowie Fachkollegien für anstehende Prozesse und Maßnahmen zu gewinnen),
- Entwicklungs- und Steuerungskompetenz (vor allem die Fähigkeit, fachliche Entwicklungen zu beobachten, mitzugestalten und sie reflektierend und evaluierend zu begleiten),
- Bereitschaft zu Mobilität und flexibler Zeiteinteilung,
- Medienkompetenz (vor allem die Fähigkeit, Medien und Technologien zum Zweck der Information, Beratung und Weiterbildung sowie zur effizienten Erledigung anstehender Aufgaben einzusetzen).