Während die Sommerferien der Bundesländer zentral über die Kultusministerkonferenz festgelegt werden, legen die Bundesländer die sogenannten kleinen Ferien in eigener Verantwortung fest. Zuletzt wurde nach einem Anhörungsverfahren 2015 festgelegt, dass es in den Schuljahren 2017/2018 bis 2023/2024 zusätzlich zu den Herbst-, Weihnachts- und Osterferien auch Winter- oder Pfingstferien geben konnte.
„Zu dieser Regelung war es damals gekommen, um die lange Zeitspanne zwischen Weihnachts- und Osterferien oder zwischen Oster- und Sommerferien noch einmal zu unterbrechen. In der Praxis zeigte sich jedoch, dass sich viele wieder die alte Regelung mit nur drei kleinen Ferien wünschen, so können künftig auch wieder längere Weihnachtsferien ermöglicht werden, denn diese waren in den vergangenen Jahren oftmals nur sehr kurz ausgefallen“, erklärte Hubig.
Alle Daten zu den rheinland-pfälzischen Ferien sind abrufbar unter: https://bm.rlp.de/de/service/ferientermine/