Einrichtungsoptionen für neun neue Ganztagsschulen
Fünf Grundschulen, in Wörth (Dorschbergschule), Kaiserslautern (Luitpoldschule), Queidersbach (Grundschule), Pirmasens (Horebschule), Baumholder (Grundschule Westrich), eine Förderschule in Bad Neuenahr-Ahrweiler (Don-Bosco-Schule, Schule mit den Förderschwerpunkten Lernen und Sprache), eine Realschule plus in Koblenz (Clemens-Brentano-Realschule plus) und zwei Gymnasien in Neustadt (Leibniz-Gymnasium) sowie das Gymnasium in Edenkoben können 2018 neu zur Ganztagsschule in Angebotsform werden. Eine entsprechende Errichtungsoption nach dem seit 2002 laufenden Landesprogramm zum Ausbau des Ganztagsschulnetzes haben die Schulen und ihre Schulträger erhalten.
„Unsere Ganztagsschulen sind ein wertvoller Beitrag für mehr Chancengleichheit und stärken die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dabei stehen die Ganztagsschulen für ein pädagogisch wertvolles Angebot und hohe Verlässlichkeit. Im Ganztagsbetrieb wird der Lern- und Lebensort Schule um zusätzliche pädagogische Angebote erweitert. Das erweitert die Möglichkeiten für das Üben, Vertiefen, Erfahren, Experimentieren und Forschen“, so die Bildungsministerin. Die Schulen hätten durchweg attraktive pädagogische Konzepte, bei denen sich Lern- und Entspannungsphasen sinnvoll abwechselten. Bei der Umsetzung des Ganztagsprogramms kooperieren die Schulen auch mit vielen externen Partnern wie Sportvereinen, Musikschulen und Bibliotheken. Auf dem Programm stehen beispielsweise Angebote zur Vermittlung digitaler Kompetenzen und zur Vertiefung von Fremdsprachenkenntnissen sowie Arbeitsgemeinschaften im musisch-künstlerischen Bereich oder Naturerkundungen.
Wenn alle vergebenen Optionen eingelöst werden, gibt es ab 1. August 2018 an insgesamt 739 Schulen ein hochwertiges Ganztagsschulangebot. Mit eingerechnet sind dabei die 107 verpflichtenden Ganztagsschulen im Land, zu denen auch die insgesamt 21 G8-Ganztagsgymnasien zählen. Die jetzt mit einer Option ausgestatteten Schulen müssen zum Stichtag 15. März 2018 die vorgeschriebenen Mindestzahlen an verbindlichen Anmeldungen für das Ganztagsschulangebot nachweisen. In Grundschulen müssen sich dafür mindestens 36 Schülerinnen und Schüler, in Förderschulen mindestens 26 und in weiterführenden Schulen mindestens 54 anmelden.