Schwerbehindertenvertretung für den Schulbereich

Die Schwerbehindertenvertretung der staatlichen Bediensteten an Schulen und Studienseminaren in Rheinland-Pfalz ist analog der Struktur der Stufenvertretung des Personalrats aufgebaut.

Für jede der sechs verschiedenen Schularten (Berufsbildende Schulen, Förderschulen, Gymnasien, Grundschulen, Integrierte Gesamtschulen, Realschulen plus) besteht sie aus:

  • örtlichen Vertrauenspersonen,
  • der Bezirksvertrauensperson und
  • der Hauptvertrauensperson.

Die Vertrauenspersonen führen ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt.

Geschäftsstelle (Sekretariat)

Nicole Fuchs

HSBV aller Schulen
Mittlere Bleiche 61
55116 Mainz

Tel: (06131) 16-2718 oder -2929
Fax: (06131) 16-4019
E-Mail: nicole.fuchs(at)bm.rlp.de
 

Die Arbeit der Vertrauenspersonen hat das Ziel, die Teilhabe der schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen am Arbeitsleben in den einzelnen Schulen zu gewährleisten oder erst zu ermöglichen.

Die Schwerbehindertenvertretung fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in die jeweilige Dienststelle, wacht über die Einhaltung der zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen und ist bei der Fortschreibung der Inklusionsvereinbarung zu beteiligen. Darüber hinaus ist ihre Aufgabe, die Maßnahmen, die den schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen dienen, insbesondere auch präventive Maßnahmen, bei den zuständigen Stellen zu beantragen. Sie wird beispielsweise beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) mit einbezogen, unterstützt die Kolleginnen und Kollegen und auch die Schulleitung bei Wiedereingliederungsmaßnahmen und bei den persönlichen Vereinbarungen mit der Schulleitung gemäß der Inklusionsvereinbarung. 

Die Vertrauenspersonen nehmen Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Menschen entgegen und, falls sie berechtigt sind, wirken sie in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber auf eine Erledigung hin. Alle Entscheidungen, bei denen es um die Auswahl einzelner Lehrkräfte geht (z.B. schulscharfe Einstellung, Auswahlgespräche bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Abordnung, Arbeit an dissoziierten Standorten usw.) geht, machen die Einbindung der formal gewählten Schwerbehindertenvertretung nötig. Sie unterstützt Beschäftigte auch bei den Anträgen an die zuständigen Behörden auf Feststellung einer Behinderung und ihres Grades und bei Anträgen zur Gleichstellung an die Agentur für Arbeit.

Erster Ansprechpartner

Die Örtlichen Vertrauenspersonen sind die ersten Ansprechpartner für die staatlich Bediensteten an staatlichen Schulen in Rheinland-Pfalz. Sie sind für alle Belange zuständig, die auf der schulischen Ebene stattfinden: Sie beraten Kolleginnen und Kollegen bei der Antragstellung auf Schwerbehinderung, unterstützen sie bei Problemen mit der Schulleitung, reden mit der Schulleitung über präventive und gesundheitsfördernde Maßnahmen, setzen sich – zusammen mit der Bezirksvertrauensperson – bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) für die Interessen der schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen ein und helfen und beraten, wenn jemand zum Amt für soziale Angelegenheiten oder zur medizinischen Untersuchungsstelle geladen wird.

Einmal im Jahr können die örtlichen Vertrauenspersonen ihre schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen zu einer Jahresversammlung einladen, auf der sie die neusten Informationen, die Schwerbehinderte betreffen, weitergeben. Ferner dient das Treffen einem regen Meinungs- und Erfahrungsaustausch der Schwerbehinderten untereinander.

Bindeglied zum örtlichen Personalrat

Die örtlichen Vertrauenspersonen arbeiten vertrauensvoll mit dem örtlichen Personalrat ihres Bezirks zusammen und sind jederzeit bereit, an die Schulen zu kommen und am Ende von Personalversammlungen über ihre Arbeit und die Integrationsmöglichkeiten von Schwerbehinderten zu berichten.

Wahl der örtlichen Vertrauensperson

Je nach Anzahl der schwerbehinderten Bediensteten werden einzelne Schulstandorte zu verschiedenen Betreuungsbereichen – Schulart getrennt – zusammengefasst. Alle vier Jahre wählen die schwerbehinderten staatlich Bediensteten in diesen Bereichen ihre örtlichen Vertrauenspersonen, die ihrerseits die Bezirksvertrauensperson an der ADD und die Hauptvertrauensperson beim Ministerium für Bildung wählen.

Bindeglied zum Bezirkspersonalrat und ADD

Die Bezirksvertrauensperson hat ihren Sitz an der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier. Sie nimmt regelmäßig an den Sitzungen des Bezirkspersonalrats teil, arbeitet in Personalangelegenheiten eng mit ihm zusammen und berät ihn in allen Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen. Bei Personalangelegenheiten und bei Beförderungen bei denen Schwerbehinderte betroffen sind, muss sie von der ADD informiert und gehört werden.

Bei allen Fragen rund um den Status als schwerbehinderte Lehrkraft ist die Bezirksvertrauensperson der geeignete Ansprechpartner. Das Informations- und Beratungsangebot gilt selbstverständlich auch für alle Kolleginnen und Kollegen, die Fragen zum Antragsverfahren auf Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft, zum Gleichstellungsverfahren bei der Arbeitsagentur, zur beruflichen Wiedereingliederung und zu vielem mehr haben. Gleichermaßen versteht sich die Bezirksvertrauensperson in diesen Fragen auch als Ansprechpartner für die Schulleitungen.

Darüber hinaus ist die Bezirksvertrauensperson erster Ansprechpartner für die staatlich Bediensteten an privaten oder kirchlichen Schulen in Rheinland-Pfalz.

Bindeglied zum Hauptpersonalrat im Ministerium für Bildung

Die Hauptvertrauensperson nimmt regelmäßig an den Sitzungen des Hauptpersonalrats im Ministerium für Bildung in Mainz teil. Sie richtet ihr Augenmerk darauf, dass Neufassungen von Verordnungen und Verwaltungsvorschriften mit der Integrationsvereinbarung vereinbar sind.

Für die staatlich Bediensteten an staatlichen Studienseminaren in Rheinland-Pfalz ist die Hauptvertrauensperson erster Ansprechpartner. Sie ist am gesamten Einstellungsverfahren von schwerbehinderten Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern zu beteiligen. Die Zuständigkeit in all deren Prüfungsangelegenheiten liegt bei der Hauptvertrauensperson.

Auch bei Beförderungs- und Funktionsstellenverfahren schwerbehinderter Bewerberinnen und Bewerber ist die Hauptvertrauensperson zu beteiligen, wenn die Entscheidung beim Bildungsministerium liegt. Sie hat das Recht zur Teilnahme am gesamten Verfahren und zur Einsicht in die entscheidungsrelevanten Verfahrensteile aller Bewerberinnen und Bewerber. Genauso hat die Hauptvertrauensperson das Recht dem gesamten Verfahren einer Wechselprüfung beizuwohnen.

Kooperationen auf Landes- und Bundesebene

Die Hauptvertrauenspersonen aller Schularten treffen sich regelmäßig zu Arbeitssitzungen, um sich – oft unter Mitwirkung der Bezirksvertrauenpersonen – in einer breiten Interessensgemeinschaft auszutauschen und gemeinsam über Probleme der schwerbehinderten Menschen zu reflektieren und nach Lösungen zu suchen.

Die Haupt- und Gesamtschwerbehindertenvertretungen der Lehrkräfte aller Schulformen bei den Kultus- und Schulministerien aller Bundesländer haben sich zu einer bundesweiten Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen, die sich jährlich in einem anderen Bundesland zu einer Bundestagung trifft, um Informationen auszutauschen, Anregungen aufzunehmen und gegebenenfalls umzusetzen.

Die Hauptvertrauensperson der schwerbehinderten Menschen an beruflichen Schulen wurde in die Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretung der obersten Landesbehörden des Landes Rheinland-Pfalz gewählt; diese Arbeitsgemeinschaft vertritt auf breiter Basis die Interessen der schwerbehinderten Bediensteten aller oberster Landesbehörden in Rheinland-Pfalz.

Alle Kontaktdaten der Schwerbehindertenvertretung / Vertrauenspersonen nach Schulart finden Sie hier.

Inklusionsvereinbarung

(4. Fortschreibung)

Die Inklusionsvereinbarung (IV) war ein wichtiger Erfolg der Vertrauenspersonen aller Schularten, der allen staatlich bediensteten, schwerbehinderten Menschen an Schulen und Studienseminaren zu Gute kommt.

Unter der Mitarbeit aller Vertrauenspersonen aller Schularten wurde sie am 26. Februar 2021 unterzeichnet. Sie trat zum 1. März 2021 in Kraft und soll gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen für schwerbehinderte Lehrerinnen und Lehrer und dauerhafte Inklusion in den schulischen Alltag gewährleisten. In der vierten Fortschreibungvwurden unterschiedliche Verwaltungsvorschriften für schwerbehinderte Lehrkräfte in einem Vertrag zusammengefasst; sie sind nun eine solide und verbindliche Grundlage für die Schulleitung und eine Basis auf die sich staatlich bedienstete, schwerbehinderte Menschen an Schulen und Studienseminaren berufen können.

Seit dem 26. Februar 2021 gibt es eine überarbeitete, neue Version der IV (4. Fortschreibung).