Fragen und Antworten für Kommunen

Schriftzug Rathaus auf Hausfassade

Hier finden Kommunen wichtige Dokumente sowie Antworten auf allgemeine Fragen rund um LiF - Lernen in Ferien.

Wichtige Dokumente:

Kompendium LiF – Lernen in Ferien (Stand 08.05.2023)

LiF-Flyer deutsch (Hier finden Sie den Flyer in weiteren Sprachen.)

LiF-Plakat

Schreiben an Kommunen

Ja, LiF - Lernen in Ferien wird seit Sommer 2022 in Kooperation mit dem Verband der Volkshochschulen umgesetzt. Volkshochschulen planen auch 2023 gemeinsam mit Schulen bedarfsgerechte Angebote für die Sommerferien, gegebenenfalls auch für die Herbstferien.

 

LiF richtet sich in der Regel an Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 4 an Grundschulen sowie der Klassenstufen 5 bis 10 an allen öffentlichen Realschulen plus, Integrierten Gesamtschulen, Gymnasien und an Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen. Auch Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 11 und 12 der Fachoberschulen sowie der Mainzer Studienstufe an den Integrierten Gesamtschulen, G8- und G9-Gymnasien können die Angebote wahrnehmen. Gleiches gilt entsprechend für die Schülerinnen und Schüler an berufsbildenden Schulen und Schulen in privater Trägerschaft.

Um die unterschiedlichen Bedarfe der genannten Zielgruppen bedienen zu können, sind entsprechende personelle und strukturelle Ressourcen erforderlich. Auf dieser Basis entscheiden die Akteure vor Ort über das Zustandekommen der Angebote.

 

LiF findet vornehmlich in den Sommerferien statt. Über den konkreten Zeitraum innerhalb der Sommerferien entscheiden die Volkshochschulen in Absprache mit den Schulen und den Kommunen.
Die Herbstferien können ebenfalls für LiF genutzt werden, insbesondere dann, wenn z.B. aufgrund von Bau- oder Sanierungsmaßnahmen an Schulen keine LiF-Angebote während der Sommerferien stattfinden können.

Nein, der Anmeldeprozess erfolgt in der Regel im Rahmen der engen Abstimmung zwischen Schule und Volkshochschule.

Ziel ist es, LiF möglichst wohnortnah und flächendeckend anbieten zu können. Sofern der Nutzung keine wichtigen Gründe wie z. B. umfangreiche Baumaßnahmen entgegenstehen, sollen die LiF-Angebote in enger Absprache mit den Kommunen vorrangig in schulischen Räumlichkeiten stattfinden. LiF kann auch in anderen Räumen, z. B. denen der Volkshochschule oder anderen zentralen kommunalen Räumlichkeiten, durchgeführt werden.

LiF kann überall dort, wo es Bedarf gibt und die personellen wie räumlichen Ressourcen dafür vorhanden sind, umgesetzt werden. Die Organisation vor Ort übernehmen die Volkshochschulen gemeinsam mit den Schulen. Sie legen in Absprache mit den Kommunen fest, ob und wo LiF in einer Region stattfindet. Ziel ist es, dass es LiF möglichst flächendeckend gibt.

Das ist möglich und zweifellos im Sinne der Familien.

Die Organisation vor Ort übernehmen die Volkshochschulen gemeinsam mit den Schulen. Sie legen in enger Absprache mit den Kommunen fest, ob und wo LiF angeboten wird. Dabei soll LiF nach Möglichkeit in schulischen Räumen oder gegebenenfalls in anderen zentral gelegenen Räumlichkeiten stattfinden. Volkshochschulen und Schulen können über ihre etablierten Informationswege, wie z.B. über ihre Homepage, über LiF-Angebote informieren.

Kommunen können LiF-Angebote bei Bedarf auch mit anderen Angeboten in den Ferien (z.B. Ferienbetreuung) kombinieren. Ansprechpartner für Angebote ist die Volkshochschule vor Ort. Kommunen können in Absprache mit der Volkshochschule Eltern und Sorgeberechtigte über die kombinierten Angebote informieren.

Ziel ist es, dass LiF flächendeckend und wohnortnah angeboten wird, sodass die Wege für die Kinder und Jugendlichen nicht zu weit sind. Ein Anspruch auf Schülertransport in den Ferien besteht allerdings nicht. Da in den Ferienzeiten kein Schulbus fährt, müssen Eltern und Sorgeberechtigte daher selbst das Hinkommen und Abholen organisieren oder alternativ den öffentlichen Nahverkehr nutzen.

Die Volkshochschule stellt das für die Durchführung der LiF-Angebote erforderliche geeignete und qualifizierte Personal. Interessierte Personen können sich zwecks näherer Informationen an die Volkshochschule vor Ort wenden. Eine Übersicht über die Kreisvolkshochschulen und Volkshochschulen in Rheinland-Pfalz ist hier zu finden.

Der für eine Kursleitung in Betracht kommende Personenkreis (z.B. Personal der vhs, Lehrkräfte, Studierende, Lehramtsanwärterinnen und -anwärter) wurden durch entsprechende Schreiben zur Übernahme einer Kursleitung aufgerufen.

Die Volkshochschulen stellen sicher, dass ein Ansprechpartner für die Kursleitungen erreichbar ist.

Volkshochschulen können Ferienlernangebote beim Verband der Volkshochschulen von Rheinland-Pfalz e.V. mit einem dafür vorgesehenen Antragsformular beantragen. 

Ja, folgende Stichtage müssen von Volkshochschulen für die Beantragung von LiF-Angeboten beim Verband der Volkshochschulen beachtet werden:

  • 30.06.2023 für die Sommerferien 2023
  • 22.09.2023 für die Herbstferien 2023

LiF selbst ist ein Halbtagsangebot ohne Mittagessen. Die Kinder und Jugendlichen sollen aber während LiF die Möglichkeit haben, ein mitgebrachtes Frühstück oder einen Snack zu essen.
Die Kommunen entscheiden darüber, ob sie LiF in ihr Ferienbetreuungsangebot integrieren möchten. Dies ist möglich, aber nicht zwingend. In diesem Rahmen wäre es auch denkbar, dass ein Mittagessen angeboten wird. Das hängt von der Organisation vor Ort ab.