Schulhauptpersonalräte

Einrichtungen, die zum Geschäftsbereich des Ministeriums gehören, sind Teil einer mehrstufigen Verwaltung. Neben der Bildung von Personalräten ist in diesen Einrichtungen die Bildung einer Stufenvertretung erforderlich. Der Hauptpersonalrat ist Teil dieser Stufenvertretung und stellt die oberste Interessenvertretung für Personal im öffentlichen Dienst dar.

Für die staatlichen Lehrkräfte sieht das Landespersonalvertretungsgesetz gesonderte Hauptpersonalräte vor: Dementsprechend bestehen beim Ministerium auch Hauptpersonalräte für Grundschulen, Förderschulen, Realschulen plus, Gymnasien und Kollegs, Integrierte Gesamtschulen und berufsbildende Schulen.
Zu den einzelnen Schulhauptpersonalräten.

Für alle Hauptpersonalräte ist eine gemeinsame Geschäftsstelle eingerichtet.

Geschäftsstelle Hauptpersonalräte

Geschäftsstelle Hauptpersonalräte
Mittlere Bleiche 61
55116 Mainz

Nicole Fuchs

Tel:  (06131) 16-2929 oder 2718
Fax: (06131) 16-4019
Mail: hprg(at)bm.rlp.de