Newsletter 19.05.2024

 
 

HERZLICH WILLKOMMEN

 
Porträt Stefanie Hubig
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Schülerinnen und Schüler,

in knapp einer Woche feiert das Grundgesetz seinen 75. Geburtstag und Rheinland-Pfalz feiert mit. Wir feiern das Fundament, auf dem unsere Demokratie und unser Wohlstand seit über sieben Jahrzehnten wachsen und gedeihen konnten. Wir feiern unsere Grundrechte, die Freiheit und den Frieden – keine Selbstverständlichkeit, sondern ein großes Geschenk. Unseren Kindern und Jugendlichen müssen wir genau das vermitteln und gleichzeitig zeigen, dass wir jeden Tag etwas dafür tun müssen.

Der 75. Geburtstag unserer Verfassung ist eine willkommene Gelegenheit, das Grundgesetz zu feiern. Dazu möchte ich unsere Schulgemeinschaften im Land ermuntern. Informationen zum Wettbewerb finden Sie hier. Ich freue mich auf Ihre Einsendungen und wünsche Ihnen viel Spaß bei der Umsetzung.

Außerdem wird am 9. Juni 2024 gewählt. Und für einige von uns sind es nicht nur die ersten Wahlen, es sind auch ganz besondere Wahlen für all diejenigen, die nun mit ihrer Stimme zum ersten Mal bereits mit 16 Jahren das Europäische Parlament mitbestimmen können. Dass so viele junge Menschen wie noch nie bei der Europawahl wählen dürfen, macht den 9. Juni zu einem großen Tag für die Demokratie. Denn junge Menschen füllen Demokratie mit Leben. Sie sind interessiert und wollen aktiv die Zukunft des Kontinents mitgestalten. Ich bin davon überzeugt, dass die junge Generation von ihrem Wahlrecht fleißig Gebrauch machen wird. Ich kann sie dabei nur ermuntern: Zeigt euch, seid wählerisch, geht wählen!

Europa- und Demokratiebildung genießen in Rheinland-Pfalz schon lange einen hohen Stellenwert. Während der Präsidentschaft in der Kultusministerkonferenz im Jahr 2020 haben wir die Europa- und Demokratiebildung und den europäischen Austausch an den allgemein- und berufsbildenden Schulen gestärkt. Im vergangenen Jahr haben wir die Demokratie in Rheinland-Pfalz mit einer zusätzlichen Stunde Sozialkundeunterricht an den weiterführenden Schulen im Unterrichtsalltag verankert. Demokratietage an Schulen sind genauso obligatorisch wie Besuche von Gedenkorten für angehende Lehrkräfte und die Gedenkarbeit der Schülerinnen und Schüler.

Mit dem Herabsetzen des Wahlalters auf 16 Jahre bei der Europawahl sind wir als europäische Gemeinschaft den richtigen Weg gegangen.

Ich wünsche Ihnen erholsame Pfingstferien und viel Freude beim Lesen des Newsletters.

Mit den besten Grüßen

Ihre Stefanie Hubig

 
 
 
 
 
 

TOP THEMEN

 
Zu sehen ist Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig. Sie hält ein mit Schleife umwickeltes Grundgesetz in die Kamera.
 

75 Jahre Grundgesetz – Wir feiern Demokratie, Freiheit und Frieden

Seit dem 23. Mai 1949 regelt das Grundgesetz unser Zusammenleben. Eine Erfolgsgeschichte, wenn man bedenkt, dass es uns in den vergangenen 75 Jahren ein Leben in Freiheit und Frieden ermöglicht hat. 146 Artikel bilden unsere Verfassung. 146 Artikel sind unsere Verständigung auf das demokratische und friedliche Miteinander – beginnend mit den Grundrechten der oder des einzelnen bis hin zur Staatsstruktur auf Landes- und Bundesebene.

Artikel 7 des Grundgesetzes widmet sich der Schulen in unserem Land. Denn nach wie vor wird Bildung als unverzichtbare Voraussetzung für ökonomischen Wohlstand, persönliche Selbstbestimmung sowie Teilhabe am sozialen und politischen Leben betrachtet und damit als Staatsaufgabe im Grundgesetz verankert.

Das Grundgesetz im Schulalltag

Als Unterrichtsinhalt ist die Auseinandersetzung mit dem Grundgesetz in den Schulen selbstverständlich gesetzt und für die mehrfach im Lehrplan verpflichtend vorgesehen. Bei zahlreichen Demokratieprojekten an Schulen spielt das Grundgesetz im Hintergrund eine entscheidende Rolle. Es ist Vorbild und gleichzeitig das Fundament für jedes Schulprojekt, das Gesellschaft und Demokratie unter die Lupe nimmt.

Seit dem Schuljahr 2022/2023 ist der schuleigene Demokratietag für alle weiterführenden Schulen verpflichtend. Einmal im Jahr rückt so Demokratie und damit auch das Grundgesetz gezielt mit konkreten Schulprojekten in den Mittelpunkt.

Außerdem fördert in vielen Schulen der Klassenrat ein demokratisches Miteinander und Partizipation, er ist das demokratische Forum einer Klasse und bildet auf diese Weise die Basis für die Interessenvertretung der Schülerinnen und Schüler.

Der Jugend-Engagement-Wettbewerb Rheinland-Pfalz ist eine Initiative der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz und ist aus dem Beteiligungsprojekt Jugendforum RLP, einer Gemeinschaftsinitiative der Staatskanzlei und der Bertelsmann Stiftung, hervorgegangen. „Sich einmischen – was bewegen“, unter diesem Motto können sich Jugendliche unter anderem mit Schulprojekten bewerben und werden beim „Einmischen“ und „Bewegen“ unterstützt.

Auch die Landesschüler*innenvertretung Rheinland-Pfalz sei an dieser Stelle als Bespiel genannt. Sie setzt sich aus Schülerinnen und Schülern aller Schulen der Sekundarstufe I und II in Rheinland-Pfalz zusammen. Sie vertritt somit die Interessen von ca. 350.000 Schülerinnen und Schülern an etwa 630 Schulen gegenüber Institutionen, Parteien und der sonstigen Öffentlichkeit und unterstützt die Arbeit der Vertretungen für Schülerinnen und Schüler (SVen) vor Ort.

Greifbar wird die demokratische Idee bei der Juniorwahl, einem handlungsorientierten Konzept zur politischen Bildung an weiterführenden Schulen. Die Juniorwahl ermöglicht es durch eine Wahlsimulation, Demokratie unmittelbar zu erleben und zu erlernen. Auch in diesem Jahr können Lehrkräfte mit ihren Schülerinnen und Schülern im Rahmen der Europawahl eine realitätsgetreue Wahlsimulation an ihrer Schule organisieren.

Das Grundgesetz und Demokratiebildung sind keine vagen Konzepte an unseren Schulen. Die sie stützenden Grundwerte werden gelernt, gelebt und finden ihren Ausdruck in zahlreichen Projekten und Ideen der Schulgemeinschaft.

 
 
 
 
 
 
 

Mit 16 zum Lokal – Deine Europawahl

 
Junge Menschen auf dem Weg zum Wahllokal
 

Am 9. Juni 2024 geht Deutschland zur Wahl. Jede und jeder nimmt damit ein Grundrecht wahr, die kommunale und europäische Politik mit der eigenen Stimme zu gestalten. Wahlen sind Ausdruck einer lebendigen Demokratie, die auf der europäischen Ebene erstmalig auch 16-Jährige an die Wahlurne bittet.

Auch unsere Schulen sind Orte, an denen Demokratie allgegenwärtig ist: Sie begegnet uns als Unterrichtsstoff in unterschiedlichen Fächern, wie z.B. Geschichte oder Sozialkunde. Noch wichtiger jedoch ist ihre Praxis. Es sind die Momente, in denen sich die Schulgemeinschaft – angefangen in der Klasse bis hin zur Landesschüler*innenvertretung – selbstverständlich demokratisch organisiert und viele wichtige Ämter durch eine Wahl besetzt.

Unsere Demokratie ist mächtig und sie ist die bisher beste Idee, die wir Menschen für unser Zusammenleben erdacht haben. Ist sie perfekt? Gewiss nicht. Denn ihr Vorteil ist gleichermaßen auch ihr Nachteil: Demokratie ist ein ewiges Projekt. Sie lebt vom Ringen und dem Miteinander-Streiten, vom Aushandeln und vom Aufeinander-Zugehen, von Geduld, vom Verständnis für andere und der Kooperation. All das mit dem Ziel, die Vielfalt an Sichtweisen und Ideen für den einen Moment in ein friedliches Miteinander zu übersetzen. Das klingt nach Arbeit?  Richtig. Es ist viel Arbeit. Und alleine ist dieses sich stetig wandelnde Projekt namens Demokratie nicht zu stemmen. Wir brauchen die Vielfalt an Stimmen und wir brauchen jede einzelne Stimme.

Jugendliche, die ihr Wahlrecht bei dieser Europawahl zum ersten Mal mit ihrem Kreuz auf einem eigenen Wahlzettel einlösen, sind im Sinne der Vielfalt eine Bereicherung für unsere Demokratie.

 
 
 
 
 
 

AKTUELLES

 
Symbolbild mit Textt: Startchancen-Programm Rheinland-Pfalz
 

Gemeinsam für mehr Bildungsgerechtigkeit: 100 Millionen Euro für Rheinland-Pfalz – 200 Schulen in Rheinland-Pfalz profitieren vom größten Bildungsprogramm von Bund und Ländern

Rheinland-Pfalz hat die Schulen bekanntgegeben, die am Startchancen-Programm teilnehmen werden. Das Land erhält vom Bund jährlich 49,4 Millionen Euro und gibt Mittel in gleicher Höhe dazu. Somit stehen knapp 100 Millionen Euro pro Jahr für die nächsten zehn Jahre bereit. Von den 200 Schulen, die sich über alle Landkreise und Städte verteilen, werden 120 Grundschulen sein, da hier die Basis für den weiteren Weg gelegt wird. 

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Neue Schulordnungen stärken inklusive Bildung in Rheinland-Pfalz. Ministerin Dr. Stefanie Hubig: „Mehr gemeinsames Lernen gibt allen Kindern mehr Chancen auf die bestmögliche Bildungslaufbahn.“

Lange und intensiv wurde in Rheinland-Pfalz über die neue Schulordnung für den inklusiven Unterricht und eine modernisierte Schulordnung für Förderschulen beraten. Beide Regelwerke werden nach der Zustimmung des Ministerrats am 1. August 2024 stufenweise in Kraft treten.

„Mit der neuen Inklusions- und der neuen Förderschulordnung stärken wir die Inklusion an unseren Schulen – durch mehr gemeinsames Lernen von Kindern mit und ohne Beeinträchtigung sowie durch eine noch engere Verzahnung des bewährten Systems von Regel- und Schwerpunkt- sowie Förderschulen“, sagte Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig. „Alle Kinder sollen gute Chancen auf den für sie bestmöglichen Bildungsabschluss bekommen – das ist das Ziel der neuen Schulordnungen. Weil das Land diese mit umfangreichen Unterstützungsmaßnahmen flankiert, wird am Ende die gesamte Schullandschaft davon profitieren.“

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Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig bei einem Besuch an der BBS Westerburg im Jahr 2023.
Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig bei einem Besuch an der BBS Westerburg im Jahr 2023.
 

Deutlich mehr Berufsreife-Abschlüsse in Rheinland-Pfalz – Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig: „Schon nach einem Jahr zahlt sich die Reform des Berufsvorbereitungsjahres aus“

„Wir wollen so vielen jungen Menschen wie möglich zum Schulabschluss und zu einem erfolgreichen Start ins Berufsleben verhelfen“, sagt die rheinland-pfälzische Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig. „Mit diesem Ziel haben wir zum Start des Schuljahres 2022/2023 das Berufsvorbereitungsjahr von Grund auf reformiert. Nach einem Jahr sprechen die Zahlen bereits eine deutliche Sprache: Rund 1.700 Berufsschülerinnen und Berufsschüler haben das BVJ im vergangenen Schuljahr erfolgreich abgeschlossen. das sind fast 500 bzw. rund 20 Prozent mehr als im letzten Schuljahr vor der BVJ-Reform 2021/2022. Das neue Berufsvorbereitungsjahr ist eine echte Erfolgsgeschichte und hat sich schon jetzt für die Absolventinnen und Absolventen ausgezahlt.“

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LEHRERINNEN UND LEHRER

 

Schulwettbewerb: 75 Jahre Demokratie, Frieden und Freiheit – wir feiern 75 Jahre Grundgesetz

Der 75. Geburtstag unserer Verfassung ist eine tolle Gelegenheit, das Grundgesetz zu feiern. Dazu hat Ministerin Stefanie Hubig einen Schulwettbewerb ausgerufen. Das Video des Aufrufs finden Sie auf der Social Media Plattform Instagram.

Ob als gesamte Schule, als Klasse oder Kurs: Wie feiern Sie das Grundgesetz?

Der Kreativität sind dabei keine Grenzen gesetzt: Geburtstagsständchen singen? Eine Torte backen oder eine Geburtstagsfeier mit der Klasse veranstalten? Oder einfach darüber nachdenken, ob und wie dieses 75 Jahre alte Gesetz den (Schul-) Alltag beeinflusst. Alles ist möglich und unkompliziert. Ein Bild oder ein Video an presse@bm.rlp.de genügt. Einsendeschluss ist der 28. Juni 2024. Weitere Informationen zum Wettbewerb erhalten Sie hier.

Eine Jury prämiert die besten Einsendungen – die Gewinnerinnen und Gewinner können sich Anfang Juli über tolle Preise freuen.

Viel Freude beim Geburtstag Feiern!

 
 
 
 
 
 
 

Wählen üben - Der Wahl-O-Mat im Unterricht

 
Symbolbild Wahlzettel und Wahlurne
 

Die Bundeszentrale für politische Bildung hat für den Einsatz des Wahl-O-Mats im Schulunterricht begleitende Materialien entwickelt. Die Materialien in Form von Unterrichtsbausteinen, Arbeitsblättern, Unterrichtsentwürfen und einer Offline-Version des Wahl-O-Mats soll den Jugendlichen ab der 10. Klasse dabei helfen, sich mit politischen Inhalten auseinander zu setzten, sich zu positionieren und ihre eigene Wahlentscheidung zu reflektieren. 

Die Materialien und weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Bundeszentrale für politische Bildung.

 
 
 
 
 
 
 

Ansprechpartner in herausfordernden Situationen 

Lehrkräfte stehen in ihrem Alltag vor vielen unterschiedlichen Aufgaben und Herausforderungen. Diese Situationen können eine Auswirkung auf die Gesundheit haben. Der Schulpsychologische Dienst und das Institut für Lehrergesundheit, bieten hier ein vielfältiges Beratungsangebot.

Schulpsychologischer Dienst

Institut für Lehrergesundheit

 
 
 
 
 
 

SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER

 
Junge Menschen auf dem Weg zum Wahllokal
 

NUTZE DEINE STIMME - sonst entscheiden andere für dich

Mit der Stimmabgabe bei der Europawahl haben 16- und 17-Jährige zum ersten Mal die Möglichkeit zu entscheiden, worauf sich die Europäische Union in den kommenden fünf Jahren konzentrieren sollte. Ein packendes Video der Europäischen Union, was die Wichtigkeit und Brisanz des Wählengehens unterstreicht, findet ihr hier.

 
 
 
 
 

Die Landesschüler*innenvertretung

 

So funktioniert die SV‐Arbeit in Rheinland-Pfalz 

Du möchtest dich mit deinen Ideen rund um Schule einbringen und Schule mitgestalten? Die Landesschüler*innenvertretung (LSV) zeigt dir auf ihrem YouTube-Kanal, wie die SV-Arbeit organisiert wird und welche Aufgaben dich erwarten. 

Zum YouTube-Kanal der LSV.

 
 
 
 
 
 

SERVICE

 
 

Bündnis Demokratie gewinnt

Demokratie gewinnt! 97 Institutionen, Organisationen und Unternehmen des von Ministerpräsidentin Malu Dreyer ins Leben gerufenen Bündnisses tragen diesen Gedanken sichtbar hinaus nach Rheinland-Pfalz und in die ganze Welt. 

Erfahren Sie mehr unter wir-tun-was.rlp.de oder auf dem YouTube-Kanal der Landesregierung.

 
 
 
 
 
 
 

Grundgesetz und Schule - alles online auf einen Blick

 

Wussten Sie, dass unsere Verfassung rund 20.000 Wörter zählt? Wer einmal nachzählen möchte, kann das auch online, unter bpb.de (Grundgesetz online).

Und wer mag, kann sich Artikel 7, den Schulartikel, ebenfalls vornehmen und auch hier Inhalt und Anzahl der Wörter unter die Lupe nehmen. Was das konkret für Schulen und alle an Schule Beteiligten konkret bedeutet, zeigt die Bundeszentrale für politische Bildung im Artikel "Bildungsrecht – wie die Verfassung unser Schulwesen (mit-) gestaltet" auf. 

 
 
 
 
 
 
 

Informationen zur Europa- und Kommunalwahl am 9. Juni 2024

Wie funktioniert eigentlich das Wahlsystem der EU? Wie ist das EU-Parlament aufgebaut und wie arbeitet es? Alle wichtigen Informationen rund um die Europawahl 2024 finden Sie auf www.wahlen.rlp.de/europawahl/rund-um-die-wahl.

Gleich zwei wichtige Wahlen finden in Rheinland-Pfalz am 9. Juni 2024 statt. Bei der Kommunalwahl entscheiden Wählerinnen und Wähler mit ihren Stimmen über die Zusammensetzung des Ortsbeirats, der Orts- Stadt- und Verbandsgemeinderäte sowie der Kreistage und wählen die ehrenamtlichen Ortsbürgermeisterinnen und bzw. die Stadtbürgermeisterinnen und Stadtbürgermeister. Zudem wird der Bezirkstag Pfalz gewählt. Alle wichtigen Informationen zu den Kommunalwahlen finden Sie unter https://www.wahlen.rlp.de/kommunalwahlen.

 
 
 
 
 
 

Werden Sie Teil unseres Teams

 

Aktuelle Stellenangebote:

Im Ministerium

Stellenausschreibung im Ministerium für Bildung, Projekt „Schulverwaltungssoftware Rheinland-Pfalz (SVP-RLP)“. Die Mitarbeit soll im Wege der Abordnung im Umfang von einem vollen oder einem halben Deputat für zunächst ein Schuljahr erfolgen. Eine Verlängerung ist möglich. Die Mitarbeit soll im Wege der Abordnung im Umfang von einem vollen oder einem halben Deputat für zunächst ein Schuljahr erfolgen. Eine Verlängerung ist möglich. 

Bewerbungsfrist: 22. Mai 2024

ZUR AUSSCHREIBUNG

 

An Schulen (Funktionsstellen)​​

ZU DEN AUSSCHREIBUNGEN

 

Weitere Stellenangebote finden auch unter bm.rlp.de oder karriereportal.rlp.de.

 
 
 
 
 
 

HERAUSRAGEND

 
Ministerpräsidentin Malu Dreyer mit Preisträgerinnen und Preisträgern.
 

Unsere Demokratie lebt vom Engagement junger Menschen

Jugend-Engagement-Wettbewerb 2023/2024 

Bereits zum zehnten Mal hat Ministerpräsidentin Malu Dreyer in diesem Jahr die Preise des Jugend-Engagement-Wettbewerbs verliehen. „Die 28 ausgezeichneten Projekte zeigen auf vielfältige Weise, wie viel junge Menschen mit ihrer Kreativität, ihrem Mut und ein wenig Unterstützung bewegen können“, lobte Ministerpräsidentin Malu Dreyer das Engagement der Preisträgerinnen und Preisträger im Rahmen einer Feierstunde in der Staatskanzlei. 

ZU DEN PREISTRÄGERINNEN UND PREISTRÄGERN

 
 
 
 
 
 
 

Rheinland-Pfälzischer Lehrer als "Ausgezeichnete Lehrkraft" ausgezeichnet

 
 

Im Wettbewerb "Deutscher Lehrkräftepreis – Unterricht innovativ" wurde der Lehrer Günther Schön in der Kategorie "Ausgezeichnete Lehrkräfte" geehrt. 
Der ausgezeichnete Lehrer arbeitet am Geschwister-Scholl-Gymnasium in Ludwigshafen. Dort unterrichtet er Mathematik, Biologie und Informatik und ist der Betreuer der GSG-Robots – der erfolgreichen Robotik AG der Schule. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Deutschen Lehrkräftepreises.


Wir sagen herzlichen Glückwunsch zu dieser herausragenden Leistung! 

 
 
 
 
 
 

SCHON GEWUSST?

 

10 Fakten zum Grundgesetz

Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es ist in Artikel unterteilt, nicht in Paragrafen. Hätten Sie das gesusst? Das sind allerdings nur zwei der Besonderheiten unseres Grundgesetzes.

  1. Warum heißt es Grundgesetz und nicht Verfassung?
    Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde mit dem Grundgesetz die Bundesrepublik Deutschland als westdeutscher Teilstaat gegründet. Das Grundgesetz wurde als Provisorium begriffen: Man wollte die deutsche Teilung nicht vertiefen. Deshalb wurde der Begriff „Verfassung“ vermieden, um den vorübergehenden Zustand zu betonen.
  2. Alle deutschen Gesetze müssen mit dem Grundgesetz übereinstimmen und es steht im Rang über ihnen. Eine Änderung des Grundgesetzes ist nur möglich, wenn zwei Drittel des Bundestages sowie zwei Drittel des Bundesrates zustimmen. Jedoch enthält das Grundgesetz auch Artikel, deren Änderung nicht zulässig sind. Dabei handelt es sich um den Artikel 1, der die Menschenwürde garantiert, und den Artikel 20, der Staatsprinzipien wie Demokratie, Rechtsstaat und Sozialstaat beschreibt.
  3. Das Grundgesetz beinhaltet über 200 Artikel. Das ist eine Besonderheit des Grundgesetzes, denn die meisten deutschen Gesetze werden in Paragraphen untergliedert. Der letzte Artikel trägt die Nummer 146.
    Wie kommt es dann zu über 200? Zwischenzeitlich wurden neue Artikel eingefügt. Diese erhalten Buchstabenzusätze, wie 20a. Der Buchstabe, der am weitesten hinten im Alphabet ist, ist das „l“ – im Artikel 115. Es gibt aber auch Artikel, die aufgehoben (Artikel 49), weggefallen (Artikel 75) oder außer Kraft getreten (Artikel 143h) sind.
  4. Der erste Artikel des Grundgesetzes lautet: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Das gilt für jeden im Geltungsbereich des Grundgesetzes, ob deutscher Bürger oder einer anderen Nation und bindet alle staatlichen Organe, wie die Bundesregierung oder das Bundesverfassungsgericht.
  5. Am häufigsten geändert wurde bisher Artikel 74: ganze zehnmal. Der Artikel beschreibt die Gebiete der konkurrierenden Gesetzgebung. Damit ist der Vorrang der Gesetze des Bundes gegenüber den Gesetzen der Länder gemeint.
  6. Eine wichtige Änderung des Grundgesetzes wurde 1994 im Artikel 3 Absatz 3 beschlossen: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“. Ein großer Erfolg für die Behindertenrechtsbewegung.
  7. Das Grundgesetz hatte 61 Väter und vier Mütter. Elisabeth Selbert setzte sich für die Festlegung der uneingeschränkten Gleichstellung von Mann und Frau ein. Damit scheiterte sie zunächst am Widerstand der anderen Mitglieder des Parlamentarischen Rats. Nach einer erfolgreichen Werbekampagne stimmten die Mitglieder aber schließlich einstimmig ihrem Vorschlag zu: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“
  8. Das Grundgesetz wurde am 23. Mai 1949 durch den Präsidenten und Vizepräsidenten des Parlamentarischen Rats ausgefertigt und verkündet. Der 23. Mai ist daher auch der „Tag des Grundgesetzes“.
  9. Parteien sind Bindeglieder zwischen den Bürgern und dem Staat. Ihre zentrale Rolle bei der politischen Meinungsbildung der Bürger ist im Grundgesetz festgeschrieben. Somit kommt ihnen der Status einer verfassungsrechtlichen Institution zu, festgehalten im Artikel 21: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.“ 
  10. Die Prinzipien der deutschen Verfassung sind nach 1949 weltweit übernommen worden – von Spanien bis Südkorea. Das Grundgesetz beschreibt eine rechtsstaatliche Demokratie, die diese Länder als Vorbild genutzt haben.   

Quelle: bundesregierung.de 

 
 
 
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