Page 208 - Bildungs- und Erziehungsplan Rheinland-Pfalz
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     §6 Abs.5 Satz 1 LVO („Die für die jeweilige Kindertagesstätte vorgesehene perso- nelle Besetzung ist grundsätzlich während des ganzen Jahres durch geeignete Erziehungskräfte sicherzustellen.“) §47 Abs.1 Nr.2 SGB VIII (Meldepflicht bei Ereignissen und Entwicklungen, die geeignet sind, das Kindeswohl zu beeinträchtigen) § 48 SGB VIII (Tätigkeitsuntersagung bei Einsatz von ungeeignetem Perso- nal) § 72 a SGB VIII (Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen, er- weitertes Führungszeugnis) Nachweismöglichkeiten • Träger, Leitung und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übernehmen gemeinsam mit ihren jeweils spezifischen Aufgabenbereichen Verantwortung für das gesamte Ange- bot der Einrichtung. • DerTrägerverantwortetdieZusammensetzungdesTeams und berücksichtigt dabei unterschiedliche Kompetenz- profile der Fachkräfte. Konkretisierung • Instrumente und Maßnahmen zur Sicherstellung von Per- sonalauswahl, -einsatz, -führung, -entwicklung und -pflege sind vorhanden. • Es ist sichergestellt, dass die Verpflichtung zur Vorlage ei- nes erweiterten Führungszeugnisses gem. § 72 a SGB VIII bei Einstellung von Personal und in regelmäßigen Abstän- den eingehalten wird.     9783589248629 S201-210.indd 206 23.05.2024 11:00:47 Träger Ind ikatoren 206            


































































































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