Page 210 - Bildungs- und Erziehungsplan Rheinland-Pfalz
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§ 25 KiTaG (Zuweisungen des Landes) §6 Abs.1 Satz1 LVO (Zuweisungen des Landes zu den Personalkosten, wenn die Organisation und die personelle Ausstattung den Bestimmun- gen der LVO und der Fachkräftevereinbarung entsprechen) § 26 KiTaG (Beitragsfreiheit, Elternbeiträge) § 5 Abs. 2 KiTaG (Trägerschaft) § 27 KiTaG (Leistung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe) Nachweismöglichkeiten • Finanzmittel werden transparent, rechtmäßig, zielgerichtet und nachvollziehbar verwendet. • Der Mitteleinsatz berücksichtigt sowohl gegenwärtige als auch durch die Weiterentwicklung und Sicherung der Ein- richtung zu antizipierende zukünftige Kostenanforderun- gen. Konkretisierung • Es besteht ein Finanzplan. • Es gibt wirksame trägerspezifische Prüfmechanismen. • Budgetverantwortlichkeiten sind klar und sinnvoll gere- gelt. 9783589248629 S201-210.indd 208 23.05.2024 11:07:50 Träger Rechtliche Grundlagen Ind ikatoren 208