Page 207 - Bildungs- und Erziehungsplan Rheinland-Pfalz
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     • Der regelmäßige Austausch des Trägers mit der Leitung und den Fachkräften über die Arbeit und die Zukunft der Kindertagesstätte wird in Protokollen festgehalten. 5.3 Personalmanagement Der Träger hat eine umfassende Personalverantwortung; er verantwortet Auswahl, Einsatz, Führung, Entwicklung, Pflege und Finanzierung des Personals. Er ist für das gesamte in der Einrichtung tätige Personal (inkl. Ehrenamtliche) und deren (Mit-)Arbeit verantwortlich. Er ist sich der Bedeutung für die Umsetzung seines Leitbildes und der Konzeption bewusst. Deshalb stellt er die persönliche und fachliche Eignung der Fachkräfte sicher und unterstützt ihre Weiterentwicklung. Die Sicherstellung der Teamentwicklung bildet eine weitere Grund- lage der professionellen Aufgabenerfüllung. §3 Abs.1 und 2 SGB VIII (Vielfalt von Trägern unterschiedlicher Wertorientierungen und Vielfalt von Inhalten, Methoden und Arbeitsformen) § 4 Abs. 1 SGB VIII (Partnerschaftliche Zusammenarbeit von öffentlicher und frei- er Jugendhilfe und Achtung der Selbstständigkeit) §9 Nr.1 SGB VIII (Die von den Personensorgeberechtigten bestimmte Grund- richtung der Erziehung) Fachkräftevereinbarung     9783589248629 S201-210.indd 205 23.05.2024 11:00:47 Träger Kriterien Rechtliche Grundlagen 205            


































































































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