Page 193 - Bildungs- und Erziehungsplan Rheinland-Pfalz
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• Es gibt Informationen zu familienunterstützenden Ange- boten. 3.3 Elternbeteiligung In der Beteiligung der Eltern an wesentlichen Entscheidungen, die die Entwicklung der Kindertagesstätte betreffen, spiegelt sich die gemeinsame Verantwortung für das Aufwachsen der Kinder wider. Eine Kultur der Beteiligung gründet sowohl in einer institutio- nalisierten Vertretung von Elterninteressen (Elternausschuss) als auch in der formalen und informellen Einbeziehung der Eltern in die Arbeit der Kindertagesstätte. §22a Abs.2 Satz 2 SGB VIII („Die Erziehungsberechtigten sind an den Entscheidungen in wesentlichen Angelegenheiten der Erziehung, Bildung und Betreuung zu beteiligen.“). § 9 KiTaG (Elternmitwirkung in Tageseinrichtungen) Elternausschussverordnung Kirchliche Regelungen der Elternmitwirkung (Geltungsanspruch aus Art. 140 GG in Verb. m. Art. 137 Wei- marer Reichsverfassung) Nachweismöglichkeiten • Die Fachkräfte sind aufmerksam für Möglichkeiten der Beteiligung von Eltern und regen diese an. 9783589248629 S186-193.indd 191 23.05.2024 10:47:38 Eltern und Familien Kriterien Rechtliche Grundlagen Ind ikatoren 191