Page 194 - Bildungs- und Erziehungsplan Rheinland-Pfalz
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     • Die rechtlich grundgelegte Beteiligung der Eltern in we- sentlichen Angelegenheiten der Einrichtung wird berück- sichtigt. • Die Bildung von Elternausschüssen wird unterstützt. • Den Eltern sind die Möglichkeiten zur Mitwirkung und Mitgestaltung in der Arbeit der Kindertagesstätte bekannt. • Die Mitwirkungs- und Mitgestaltungsmöglichkeiten tra- gen den unterschiedlichen Interessen und Fähigkeiten der Eltern Rechnung. • Es gibt zuverlässige Strukturen und Absprachen der Infor- mationsweitergabe, die Träger, Fachkräfte und Eltern be- rücksichtigen und einhalten. • Die Kindertagesstätte bezieht die Eltern in geeigneter Wei- se in die Erarbeitung bzw. Fortschreibung der pädagogi- schen Konzeption mit ein. • Die Vernetzung der Eltern und Familien untereinander wird gefördert. • Es wird über die Möglichkeit der Selbstorganisation von Eltern auf überörtlicher Ebene informiert. Konkretisierung • Es finden sich unterschiedliche Formen zur Sicherstellung der Informationsweitergabe, z. B. Kindertagesstättenzei- tung, Elternbriefe, Gemeindebriefe, Schwarzes Brett, Tage der offenen Tür. • Es finden gemeinsame Sitzungen von Eltern und pädago- gischen Fachkräften / Trägern zu bedeutsamen Themen der Einrichtung statt. • EsfindensichBelegefüreineBeteiligungderEltern,z.B. Protokolle, Dokumentationen etc.     CV_65065_Bildungs-und Erziehungsplan Rheinland-Pfalz 4AL_INHALT_.indb 192 01.09.2020 12:23:11 Eltern und Familien 192            


































































































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