Page 178 - Bildungs- und Erziehungsplan Rheinland-Pfalz
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     § 22 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII (Förderungsauftrag Erziehung, Bildung, Betreuung) § 22a Abs. 4 SGB VIII, § 1 Abs. 2 KiTaG (Förderung der Teilhabe) Bildungs- und Erziehungsempfehlungen UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung Nachweismöglichkeiten • Das Team setzt sich damit auseinander, dass alle Kinder an Bildungs- und Lernprozessen teilhaben. • Es gibt eine individuelle pädagogische Planung. • Heterogenität wird wertgeschätzt. • Inklusion wird angestrebt. Konkretisierung • Für die Bildungs- und Erziehungsbereiche sind Ziele for- muliert, Qualitätskriterien benannt und die Umsetzung wird dokumentiert, überprüft und weiterentwickelt. Trägerspezifische Priorisierungen sind vorgenommen. • • • • Es gibt Dokumente und Unterlagen, die darstellen, welche Kompetenzen Kinder in den Bildungs- und Erziehungsbe- reichen (z. B. Sprache, Religion und Werte, Naturwissen- schaften, Kreativität etc.) erwerben. Kriterien für die Zielerreichung sind formuliert/präzisiert. Es stehen den Kindern Freiräume und gestaltete Räume und Materialien zum Forschen, Experimentieren und Phi- losophieren in der Kindertagesstätte bereit. Das kindliche Erfahrungsfeld erfährt über die Räumlich- keiten und Personen der Kindertagesstätte hinaus eine Er- weiterung durch Kooperationen mit geeigneten Personen     9783589248629 S171-185.indd 176 23.05.2024 11:49:02 Kinder Ind ikatoren 176            


































































































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