Page 177 - Bildungs- und Erziehungsplan Rheinland-Pfalz
P. 177

     • Die Basiskompetenzen sind in ihrer Bedeutung für die kindliche Entwicklung beschrieben. • Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität werden daraufhin abgestimmt, überprüft und weiterentwickelt. Konkretisierung Dokumente und Unterlagen, die darstellen: • wie Bindung und Beziehung ermöglicht und unterstützt wird, • wie ganzheitlich Wahrnehmungs- und Ausdrucksfähigkeit gefördert wird und • welche Basiskompetenzen Kinder wie erreichen. 2.3 Ermöglichung der Vielfalt von Welterfahrung und Förderung von Teilhabe aller Kinder Die Fähigkeiten und Ressourcen des Einzelnen sind Grundlage einer zukunftsfähigen Gesellschaft, die komplexen Herausfor- derungen gegenübersteht. Bildung und Erziehung der nachfolgenden Generation muss vor allem als Stärkung der Kompetenzen der Kinder verstanden werden. Allen Kindern wird die Teilhabe an Bildungsprozessen möglich gemacht. § 1 Abs. 1 SGB VIII (Recht auf Erziehung, Förderung der Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlich- keit)     CV_65065_Bildungs-und Erziehungsplan Rheinland-Pfalz 4AL_INHALT_.indb 175 01.09.2020 12:23:08 Kinder Kriterien Rechtliche Grundlagen 175            


































































































   175   176   177   178   179