Page 176 - Bildungs- und Erziehungsplan Rheinland-Pfalz
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die Entwicklung der Basiskompetenzen (vgl. BEE, Kapitel 2.1) wird die Resilienz der heranwachsenden Kinder gestärkt. Die jeweiligen besonderen sozialen und kulturellen Bedürfnis- se junger Menschen und ihrer Familien sind zu berücksichti- gen. §1 Abs.3 Nr.1 SGB VIII (Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung) §9 Nr.2 und §22 Abs.3 Satz3 SGB VIII (Orientierung an den wachsenden Fähigkeiten und Bedürfnis- sen des Kindes) §22 Abs.2 Nr.1 SGB VIII (Förderung der eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähi- gen Persönlichkeit) §1 Abs.1 und 2 KiTaG (Recht auf Förderung der Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persön- lichkeit sowie Gewährleistung gleicher Entwicklungs- und Bil- dungschancen für alle Kinder) Art. 29 Abs. 1 UN KRK (Bildungsziele: Entfaltung der Persönlichkeit und Begabung, Toleranz, Verantwortung und Achtung vor der natürlichen Umwelt) Bildungs- und Erziehungsempfehlungen Nachweismöglichkeiten • Strukturen und Prozesse unterstützen die Entstehung von Bindung und Beziehung. • Sie fördern die Wahrnehmungs- und Ausdrucksfähigkeit des Kindes, insbesondere die kommunikative Kompetenz. 9783589248629 S171-185.indd 174 23.05.2024 11:48:17 Kinder Rechtliche Grundlagen Ind ikatoren 174