Page 143 - Bildungs- und Erziehungsplan Rheinland-Pfalz
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12.4 Formen der Zusammenarbeit zwischen Kindertagesstätte und Schule Der Schwerpunkt der Zusammenarbeit liegt bei den Einrich- tungen selbst. Kindertagesstätten- und Schulleitungen nehmen regelmäßig Kontakt miteinander auf und vereinbaren feste Zeiten und Formen der Zusammenarbeit. Da im Einzugsbe- reich einer Grundschule in der Regel mehrere Kindertagesstät- ten liegen, ist eine Abstimmung der Kindertagesstätten unter- einander zweckmäßig. Wenn aus einer Kindertagesstätte Kinder in verschiedene Grundschulen übergehen, sollen mög- lichst Kontakte zu allen Schulen geknüpft werden. Die Kinder- tageseinrichtung soll die Eltern schon beim Aufnahmegespräch darüber informieren, mit welchen Grundschulen sie regelmä- ßig zusammenarbeitet. Eine Zusammenarbeit zwischen Kindertagesstätte und Schule soll sich jedoch nicht nur auf den Übergang zwischen der einen und der anderen Einrichtung beziehen, sondern umfasst – wie im Falle des Hortes – auch eine Zusammenarbeit, durch die eine kontinuierliche und längerfristige Unterstützung und Begleitung der Kinder möglich wird. Für eine Kooperation zwischen den beiden Institutionen sind unterschiedliche Formen als sinnvoll zu erachten: • Regelmäßiger Austausch zwischen Erzieherinnen und Er- ziehern und Lehrerinnen und Lehrern über bestehende Schwierigkeiten genereller Art bei der Einschulung bzw. der Unterstützung von Schulkindern bei der Erfüllung der schulischen Leistungsanforderungen Dieser Austausch kann z. B. in Form von Konferenzen organi- siert werden, an denen alle Kindertagesstätten im Einzugsge- CV_65065_Bildungs-und Erziehungsplan Rheinland-Pfalz 4AL_INHALT_.indb 141 01.09.2020 12:22:57 Zusammenarbeit zwischen Kindertagesstätte und Grundschule Kontinuierliche Unterstützung und Begleitung der Kinder 141