Page 144 - Bildungs- und Erziehungsplan Rheinland-Pfalz
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biet einer Schule gleichzeitig teilnehmen können. Bestehende Schwierigkeiten des Übergang und der Bewältigung des Schul- alltags können gemeinsam reflektiert und Verbesserungsmaß- nahmen diskutiert werden. • Regelmäßige Gespräche zwischen Lehrerinnen und Lehrern und Erzieherinnen und Erziehern über pädagogische Kon- zepte der jeweils anderen Institution Die Institutionen informieren sich gegenseitig über pädagogi- sche Konzepte und Umgangsweisen mit unterschiedlichen Themen (z.B. Sprachförderkonzepte, Stellenwert von Haus- aufgaben, Aufgreifen schulischer Themen im Hortbereich etc.). Nach Möglichkeit werden diese Konzepte miteinander abgestimmt. Insbesondere ist die Erziehungs- und Bildungs- partnerschaft mit den Eltern der jeweiligen Institutionen in den Blick zu nehmen. Eine institutionell aufeinander abge- stimmte Erziehungs- und Bildungspartnerschaft beachtet vor allem die Aspekte der Einbeziehung der Eltern beim Austausch über Bildungs- und Lerndokumentationen sowie die Entschei- dungsfindung bei der Einschulung von Kann-Kindern. • Hospitationen von Lehrerinnen und Lehrern in der Kinder- tagesstätte und von Erzieherinnen und Erziehern in der Schule Rechtzeitig vor der Einschulung lernt die aufnehmende Lehr- kraft die Arbeit in der Kindertagesstätte und die Kinder ken- nen und erzählt ihnen über die Schule. Nach der Einschulung sollte die Erzieherin bzw. der Erzieher ihrerseits bzw. seinerseits – insbesondere im Rahmen der Hortpädagogik – die Kinder in der Schule besuchen und am Unterricht teilnehmen. Die Besuche werden von Lehrerinnen und Lehrern und Erzieherin- nen und Erziehern gemeinsam ausgewertet. Dabei sollte die 9783589248629 S135-144.indd 142 15.09.2020 10:29:16 Zusammenarbeit zwischen Kindertagesstätte und Grundschule 142