Page 140 - Bildungs- und Erziehungsplan Rheinland-Pfalz
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     12.2 Voraussetzungen für eine gute Zusammenarbeit Voraussetzung für eine gute Zusammenarbeit ist die gegensei- tige Achtung vor der jeweils anderen Profession und deren beruflichen Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie die Orientie- rung an der gemeinsamen Verantwortung für die anvertrauten Kinder. Hierzu ist es notwendig, sich mit der jeweils anderen Institution über bestehende Vorurteile auseinander zu setzen und diese abzubauen. Diese zentrale Grundlage für eine ge- meinsame und erfolgreiche Zusammenarbeit ist nur durch den regelmäßigen Kontakt und Austausch möglich, der sowohl von den Institutionen selbst als auch von Fortbildungseinrich- tungen gefördert werden sollte. „Dazu ist es notwendig, Schul- fähigkeit als eine gemeinsame Entwicklungs- und Förderauf- gabe von Kindertageseinrichtungen und Grundschulen zu verstehen. Ziel dieses Diskurses sind gleichermaßen das schul- fähige Kind wie die kindfähige Schule.“16 12.3 Grundlagen der Zusammenarbeit Bilden auf Seiten der Kindertagesstätten die träger- und ein- richtungsspezifischen Konzeptionen auf der Basis der vorlie- genden Bildungs- und Erziehungsempfehlungen die Grundlage und den Anspruch für die Kooperation mit der Schule, so sind auf schulischer Seite als Grundlage für die Zusammenarbeit 16 Zitat aus: „Gemeinsamer Rahmen der Länder für die frühe Bildung in Kinder­ tageseinrichtungen“, verabschiedet von der Jugendministerkonferenz im Mai 2004 und der Kultusministerkonferenz im Juni 2004.     CV_65065_Bildungs-und Erziehungsplan Rheinland-Pfalz 4AL_INHALT_.indb 138 01.09.2020 12:22:57 Zusammenarbeit zwischen Kindertagesstätte und Grundschule Achtung vor der jeweils anderen Profession 138            


































































































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