Page 138 - Bildungs- und Erziehungsplan Rheinland-Pfalz
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Kindertagesstätten sind in der besonderen Situation, zwei un- terschiedlichen Systemen zugeordnet zu sein. Zum einen sind sie in den Strukturen des Jugendhilfesystems fest verankert und verstehen sich auch als Einrichtung der Jugendhilfe, zum anderen wurden sie bereits vor einigen Jahrzehnten dem Bil- dungswesen als Elementarbereich zugeordnet. Durch ihre da- mit verbundene Stellung am Anfang der Bildungslaufbahn nahezu aller Kinder kommt dem eigenständigen Bildungsauf- trag der Kindertagesstätten eine besondere Bedeutung im Hin- blick auf den weiteren Bildungsweg der Kinder zu. „Bildung und Lernen beginnen in der Familie, setzen sich in den Kindertageseinrichtungen fort und erfahren in den Grund- schulen mit dem dortigen Curriculum eine altersgerechte Wei- terführung. Die individuellen Entwicklungs- und Lernprozesse des Kindes werden in beiden Einrichtungen unterstützt und gefördert. Kindertageseinrichtungen, Grundschulen und El- tern arbeiten deshalb eng zusammen im Sinne einer kontinu- ierlichen Bildungsbiografie.“14 Hieraus ergibt sich die dringende Notwendigkeit einer Zu- sammenarbeit zwischen Kindertagesstätte und Grundschule.15 Die Zusammenarbeit der beiden Institutionen ist in den päda- gogischen Konzeptionen der Kindertagesstätte und Grund- schule fest verankert. 14 Zitat aus: „Gemeinsamer Rahmen der Länder für die frühe Bildung in Kinder tageseinrichtungen“, verabschiedet von der Jugendministerkonferenz im Mai 2004 und der Kultusministerkonferenz im Juni 2004. 15 Grundschule wird im Text als Synonym für alle Schulen verstanden, in die Kinder aus dem Elementarbereich heraus wechseln, das heißt neben den Grundschulen auch die Förderschulen. CV_65065_Bildungs-und Erziehungsplan Rheinland-Pfalz 4AL_INHALT_.indb 136 01.09.2020 12:22:57 Zusammenarbeit zwischen Kindertagesstätte und Grundschule 136