Page 116 - Bildungs- und Erziehungsplan Rheinland-Pfalz
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     darüber informiert werden, dass ihnen jederzeit ein Recht auf Einblick in die Dokumentation zusteht, dass ohne ihre Einwil- ligung Informationen nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen und dass ihnen auf Anforderung bzw. spätestens, wenn das Kind die Kindertagesstätte verlässt, die Dokumentation ausgehändigt wird. Die Erziehungsberechtigten sollten darauf aufmerksam gemacht werden, dass Institutionen oder Perso- nen (Grundschule, Lehrkräfte, Jugendamt etc.) die Vorlage der Dokumentation nicht verlangen können. In der formalen Gestaltung des Datenschutzes spiegelt sich der Dreiklang „Kind – Eltern – Institution(en)“ und damit die Er- ziehungs- und Bildungspartnerschaft mit den Eltern fachlich- inhaltlich wider. Voraussetzung für eine gute Kooperation der Kindertagesstätte mit den Eltern und ggf. weiteren Institutio- nen ist die Reflexion der eigenen Grundhaltung Eltern gegen- über, die Wertschätzung ihrer Kompetenzen und die Akzep- tanz unterschiedlicher Lebensentwürfe von Familien. Ein in der Zielsetzung transparenter Umgang mit Dokumentationen kann damit zu einer Chance für alle Beteiligten werden.     9783589248629 S108-114.indd 114 23.05.2024 08:54:18 Bildungs- und Lerndokumentationen 114            


































































































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