Page 25 - Bildungs- und Erziehungsplan Rheinland-Pfalz
P. 25

     gen. Unter Beachtung des Prinzips der Trägerautonomie sind die Bildungs- und Erziehungsempfehlungen eine Grundlage für die träger- und einrichtungsspezifische Ausgestaltung der jeweiligen pädagogischen Konzeption, dienen Eltern und wei- teren Interessierten als Information und sind Bestandteil der Ausbildung von pädagogischen Fachkräften. In einem ersten Kapitel wird das zugrunde liegende Bildungs- und Erziehungsverständnis formuliert. Nach der Darstellung von Querschnittsthemen in Kapitel 2 beschreibt Kapitel 3 Bildungsbereiche, die auf der Basis der aktuellen Forschungs- und Fachpraxis für jedes Kind wichtig sind und daher von der Kindertagesstätte aufgegriffen werden sollten. Kapitel 4 widmet sich eigens Kindern im Krippen- und Schul- alter. Dass der in den vorangegangenen Kapiteln formulierte Anspruch für alle Kinder gilt, auch für jene, die zu gesellschaft- lich besonders benachteiligten Gruppen gehören, wie Kinder mit Behinderung, Kinder aus Migrationsfamilien sowie Kin- der, die in Armut aufwachsen, nimmt Kapitel 5 in den Blick. Das folgende Kapitel 6 zeigt die Vielfalt methodischer Mög- lichkeiten des Lernortes „Kindertagesstätte“. Auf ein seit Beginn der Arbeit von Kindertagesstätten wesent- liches Handwerkszeug der pädagogischen Fachkräfte, nämlich die Beobachtung, wird in Kapitel 7 eingegangen. Bildungs- und Lerndokumentationen sind ein grundlegender Bestandteil zukünftiger Bildungs- und Erziehungstätigkeit in Kindertagesstätten. Ziel und Intension der Bildungs- und Lerndokumentationen werden in Kapitel 8 beschrieben. Kapi- tel 9 erläutert Anforderungen an die pädagogischen Fachkräfte der Kindertagesstätte.     CV_65065_Bildungs-und Erziehungsplan Rheinland-Pfalz 4AL_INHALT_.indb 23 01.09.2020 12:22:23 Einführung 23            


































































































   23   24   25   26   27