Page 215 - Bildungs- und Erziehungsplan Rheinland-Pfalz
P. 215
• Die Leitung stellt die regelgeleitete Kommunikation in der Einrichtung sicher, sie organisiert Dienstgespräche und sichert den (fachlichen) Austausch im Team. • Sie verantwortet den Dienstplan mit ausgewiesenen Betreuungszeiten und Vor- und Nachbereitungszeiten. • Sie koordiniert die Vernetzung der Kindertagesstätte mit anderen Institutionen. • DerLeitungstehenUnterstützungsangebote,z.B.inForm von Fachberatung, Supervision, Coaching und Verwaltung zur Verfügung. • Die Leitung hat die Weiterentwicklung von Einrichtung und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Blick. Sie ko- ordiniert entsprechend die Fortbildungsplanung. Konkretisierung • Stellenbeschreibungen für die Leitungsstelle sowie für die weiteren Stellen der Einrichtung liegen vor. • In einer Verantwortungsmatrix sind die Aufgaben und Verantwortlichkeiten zwischen Träger, Leitung und Mit- arbeitenden aufgeteilt. • Absprachen zwischen Träger und Leitung werden in ge- eigneter Form dokumentiert. • Die Leitung nimmt an geeigneten Qualifikationsmaßnah- men teil. • Die Leitung nimmt die bestehenden Unterstützungsange- bote wahr. • Es finden regelmäßig protokollierte Dienstgespräche statt. • Ein Dienstplan mit ausgewiesenen Vor- und Nachberei- tungszeiten, Verfügungszeiten (für z. B. Elterngespräche, Besuch von Arbeitsgemeinschaften, Kooperationszeiten etc.) sowie Pausenzeiten liegt vor. • Ein miteinander abgestimmter Fortbildungsplan liegt vor. CV_65065_Bildungs-und Erziehungsplan Rheinland-Pfalz 4AL_INHALT_.indb 213 01.09.2020 12:23:19 Leitung und Mitarbeitende 213