Page 204 - Bildungs- und Erziehungsplan Rheinland-Pfalz
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5.1 Trägerautonomie Die Autonomie der Träger sichert die Heterogenität des Ange bots. Die sich aus der Trägerautonomie ergebende Vielfalt der inhaltlichen und methodischen Ausgestaltung gegebener Rah menbedingungen in der Arbeit der Kindertagesstätten bietet die Chance einer Weiterentwicklung des Systems. Die Trägerpluralität ermöglicht den Eltern die Wahl zwischen unterschiedlichen Angeboten und stützt ihr Recht, die Grund richtung der Erziehung zu bestimmen. § 3 Abs. 1 SGB VIII („Die Jugendhilfe ist gekennzeichnet durch die Vielfalt von Trägern unterschiedlicher Wertorientierungen und die Vielfalt von Inhalten, Methoden und Arbeitsformen.“) § 4 Abs. 1 SGB VIII („Die öffentliche Jugendhilfe hat dabei die Selbstständigkeit der freien Jugendhilfe in Zielsetzung und Durchführung ihrer Aufgaben sowie in der Gestaltung ihrer Organisationsstruktur zu achten.“) Art. 28 Abs. 2 GG (Kommunale Selbstverwaltung) Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 Weimarer Reichsver fassung (Kirchliches Selbstbestimmungsrecht) Nachweismöglichkeiten • Die konkrete inhaltliche und methodische Umsetzung ge gebener Rahmenvorgaben erfolgt in autonomer Verant wortung des Trägers. 9783589248629 S201-210.indd 202 23.05.2024 10:58:22 Träger Kriterien Rechtliche Grundlagen Ind ikatoren 202