Page 204 - Bildungs- und Erziehungsplan Rheinland-Pfalz
P. 204

     5.1 Trägerautonomie Die Autonomie der Träger sichert die Heterogenität des Ange­ bots. Die sich aus der Trägerautonomie ergebende Vielfalt der inhaltlichen und methodischen Ausgestaltung gegebener Rah­ menbedingungen in der Arbeit der Kindertagesstätten bietet die Chance einer Weiterentwicklung des Systems. Die Trägerpluralität ermöglicht den Eltern die Wahl zwischen unterschiedlichen Angeboten und stützt ihr Recht, die Grund­ richtung der Erziehung zu bestimmen. § 3 Abs. 1 SGB VIII („Die Jugendhilfe ist gekennzeichnet durch die Vielfalt von Trägern unterschiedlicher Wertorientierungen und die Vielfalt von Inhalten, Methoden und Arbeitsformen.“) § 4 Abs. 1 SGB VIII („Die öffentliche Jugendhilfe hat dabei die Selbstständigkeit der freien Jugendhilfe in Zielsetzung und Durchführung ihrer Aufgaben sowie in der Gestaltung ihrer Organisationsstruktur zu achten.“) Art. 28 Abs. 2 GG (Kommunale Selbstverwaltung) Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 Weimarer Reichsver­ fassung (Kirchliches Selbstbestimmungsrecht) Nachweismöglichkeiten • Die konkrete inhaltliche und methodische Umsetzung ge­ gebener Rahmenvorgaben erfolgt in autonomer Verant­ wortung des Trägers.     9783589248629 S201-210.indd 202 23.05.2024 10:58:22 Träger Kriterien Rechtliche Grundlagen Ind ikatoren 202            


































































































   202   203   204   205   206