Page 199 - Bildungs- und Erziehungsplan Rheinland-Pfalz
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     §22 Abs.2 Nr.2 und 3 SGB VIII (Unterstützung und Ergänzung der Erziehung in der Familie, Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Kindererziehung) § 24 SGB VIII (Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kin­ dertagespflege) §79 Abs.2 Nr.1 SGB VIII („Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen gewährleis­ ten, dass zur Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch die erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen den verschiedenen Grundrichtungen der Er­ ziehung entsprechend rechtzeitig und ausreichend zur Verfü­ gung stehen.“) § 19 KiTaG (Bedarfsplanung als Aufgabe des örtlichen Trägers der öffent­ lichen Jugendhilfe) Nachweismöglichkeiten • Die Bedürfnisse und Wünsche von Kindern, Eltern, Fami­ lien werden bei der Ausgestaltung des eigenen Angebotes im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten berücksichtigt. • Die Bedarfsorientierung umfasst alle Aspekte des Lernens (soziale, kognitive, emotionale, kommunikative und sach­ bezogene). Konkretisierung • Es gibt Verfahren und Instrumente zur Feststellung der strukturellen, organisatorischen und inhaltlichen Bedarfe. • Die Bedarfsorientierung spiegelt sich in der Konzeption und in der konkreten Ausgestaltung des pädagogischen Angebots wider.     9783589248629 S194-200.indd 197 23.05.2024 10:54:55 Lebenswelt Rechtliche Grundlagen Ind ikatoren 197            


































































































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