Page 199 - Bildungs- und Erziehungsplan Rheinland-Pfalz
P. 199
§22 Abs.2 Nr.2 und 3 SGB VIII (Unterstützung und Ergänzung der Erziehung in der Familie, Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Kindererziehung) § 24 SGB VIII (Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kin dertagespflege) §79 Abs.2 Nr.1 SGB VIII („Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen gewährleis ten, dass zur Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch die erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen den verschiedenen Grundrichtungen der Er ziehung entsprechend rechtzeitig und ausreichend zur Verfü gung stehen.“) § 19 KiTaG (Bedarfsplanung als Aufgabe des örtlichen Trägers der öffent lichen Jugendhilfe) Nachweismöglichkeiten • Die Bedürfnisse und Wünsche von Kindern, Eltern, Fami lien werden bei der Ausgestaltung des eigenen Angebotes im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten berücksichtigt. • Die Bedarfsorientierung umfasst alle Aspekte des Lernens (soziale, kognitive, emotionale, kommunikative und sach bezogene). Konkretisierung • Es gibt Verfahren und Instrumente zur Feststellung der strukturellen, organisatorischen und inhaltlichen Bedarfe. • Die Bedarfsorientierung spiegelt sich in der Konzeption und in der konkreten Ausgestaltung des pädagogischen Angebots wider. 9783589248629 S194-200.indd 197 23.05.2024 10:54:55 Lebenswelt Rechtliche Grundlagen Ind ikatoren 197