Page 201 - Bildungs- und Erziehungsplan Rheinland-Pfalz
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Nachweismöglichkeiten • Die wahrgenommenen Bedürfnisse und Wünsche der El tern und Familien werden hinsichtlich ihrer Relevanz für die Bedarfsplanung diskutiert und bewertet. • Das Ergebnis wird in geeigneter Weise in den Planungs prozess des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe eingebracht. Konkretisierung Protokolle und Unterlagen, aus denen hervorgehen: • für die Bedarfsplanung relevante Bedürfnisse und Wün sche der Kinder, Eltern, der Einrichtung und des Trägers, • wie diese Erkenntnisse bzgl. der Bedürfnisse und Wünsche gewonnen wurden, • wie sich die Einrichtung und der Träger in den Prozess der Bedarfsplanung des Jugendamtes einbringen. 4.4 Vernetzung mit anderen Institutionen Die Kenntnis über und die Zusammenarbeit mit anderen Insti tutionen kann die Erziehungs und Bildungsarbeit mit den Kindern sowie die Erziehungs und Bildungspartnerschaft mit den Eltern unterstützen und die Kompetenzen der Einrichtung erweitern. §22a Abs.2 Nr.2 SGB VIII (Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Initiativen im Sozialraum) 9783589248629 S194-200.indd 199 23.05.2024 10:54:55 Lebenswelt Ind ikatoren Kriterien Rechtliche Grundlagen 199