Page 201 - Bildungs- und Erziehungsplan Rheinland-Pfalz
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     Nachweismöglichkeiten • Die wahrgenommenen Bedürfnisse und Wünsche der El­ tern und Familien werden hinsichtlich ihrer Relevanz für die Bedarfsplanung diskutiert und bewertet. • Das Ergebnis wird in geeigneter Weise in den Planungs­ prozess des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe eingebracht. Konkretisierung Protokolle und Unterlagen, aus denen hervorgehen: • für die Bedarfsplanung relevante Bedürfnisse und Wün­ sche der Kinder, Eltern, der Einrichtung und des Trägers, • wie diese Erkenntnisse bzgl. der Bedürfnisse und Wünsche gewonnen wurden, • wie sich die Einrichtung und der Träger in den Prozess der Bedarfsplanung des Jugendamtes einbringen. 4.4 Vernetzung mit anderen Institutionen Die Kenntnis über und die Zusammenarbeit mit anderen Insti­ tutionen kann die Erziehungs­ und Bildungsarbeit mit den Kindern sowie die Erziehungs­ und Bildungspartnerschaft mit den Eltern unterstützen und die Kompetenzen der Einrichtung erweitern. §22a Abs.2 Nr.2 SGB VIII (Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Initiativen im Sozialraum)     9783589248629 S194-200.indd 199 23.05.2024 10:54:55 Lebenswelt Ind ikatoren Kriterien Rechtliche Grundlagen 199            


































































































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