Page 184 - Bildungs- und Erziehungsplan Rheinland-Pfalz
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     Art. 19 UN KRK (Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrlo- sung) 13. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung Nachweismöglichkeiten • Das Kindeswohl steht bei der Gestaltung des pädagogi- schen Handelns und der strukturellen Abläufe im Vorder- grund. Konkretisierung • Die Einrichtung verfügt über ein Schutzkonzept. • Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind entsprechend geschult. • Es besteht ein Konzept zur Umsetzung der Meldepflicht bei Ereignissen, die das Kindeswohl beeinträchtigen. 2.8 Kleinstkinder im Kindertagesstätten- System Kindertagesstätten bieten Erziehung, Bildung und Betreuung von Anfang an. Die Kindertagesstätte bietet frühe Bildungschancen für Kleinst- kinder, insbesondere im Kontakt zu anderen Kindern. Sie ermöglicht Kindern unterschiedlicher Herkunft eine frühe Teilhabe an familienergänzenden Bildungs- und Erziehungs- angeboten.     CV_65065_Bildungs-und Erziehungsplan Rheinland-Pfalz 4AL_INHALT_.indb 182 01.09.2020 12:23:08 Kinder Ind ikatoren Kriterien 182            


































































































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