Page 182 - Bildungs- und Erziehungsplan Rheinland-Pfalz
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     2.6 Partizipation Jedes Kind hat das Recht auf seine eigene Meinung. Das Kind wird als eigenständige Persönlichkeit respektiert. Kinder erleben demokratische Strukturen, gestalten diese mit und übernehmen zunehmend Verantwortung. Art. 12 Abs. 1 UN KRK („... und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.“) §9 Nr.2 und §22 Abs.3 Satz 3 SGB VIII (Berücksichtigung der wachsenden Fähigkeit und des wach- senden Bedürfnisses des Kindes zu selbstständigem, verant- wortungsbewusstem Handeln) §45 Abs.2 Nr.4 SGB VIII (Sicherung der Rechte des Kindes durch Beteiligungsverfahren und Beschwerdemöglichkeiten) Nachweismöglichkeiten • Die Meinung des Kindes wird angemessen und entspre- chend seinem Alter und seiner Reife berücksichtigt. • Interessen, Bedürfnisse und Fragen der Kinder prägen Ab- läufe, Prozesse und Projekte. Konkretisierung • Die Einrichtung verfügt über angemessene Verfahren der Beteiligung aller Kinder mit unterschiedlichen Ausdrucks- formen. • Es gibt gemeinsam erarbeitete Regeln, Rechte und Pflich- ten, die für das einzelne Kind, aber auch für das Zusam- menleben in der Gruppe gelten, die allen bekannt sind und von allen gelebt werden.     9783589248629 S171-185.indd 180 23.05.2024 11:51:12 Kinder Kriterien Rechtliche Grundlagen Ind ikatoren 180            


































































































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