Page 183 - Bildungs- und Erziehungsplan Rheinland-Pfalz
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• Es sind verstetigte Formen der Beteiligung für Kinder, me- thodisch der jeweiligen Entwicklung angepasst, vorhanden (z. B. Kinderkonferenzen). • Rückmeldungen der Kinder werden erfasst und Zufrie- denheit ermittelt. • Die Ergebnisse werden dokumentiert, ausgewertet und in der pädagogischen Arbeit berücksichtigt. 2.7 Sicherung des Kindeswohls Kinder sind vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Art. 6 Abs. 2 GG, § 1 Abs. 2 SGB VIII (staatliches Wächteramt) §1 Abs.3 Nr.4 SGB VIII (Schutz von Kindern vor Gefahren) §8a Abs.4 SGB VIII (Schutzauftrag der Einrichtungen bei Kindeswohlgefährdung im familiären Nahbereich) § 45 SGB VIII (Schutz von Kindern in Einrichtungen, Aufsicht des Landesju- gendamts bei Gefährdungen in der Einrichtung) §47 Abs.1 Nr.2 SGB VIII (Meldepflicht bei Ereignissen, die das Wohl des Kindes in der Einrichtung beeinträchtigen) § 1631 Abs. 2 BGB (Recht auf gewaltfreie Erziehung) 9783589248629 S171-185.indd 181 12.06.2024 10:06:41 Kinder Kriterien Rechtliche Grundlagen 181