Page 172 - Bildungs- und Erziehungsplan Rheinland-Pfalz
P. 172
§79 Abs.2 Nr.3 SGB VIII (Gewährleistungsverpflichtung der Träger der öffentlichen Ju- gendhilfe für eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung) § 79 a SGB VIII (Weiterentwicklung Grundsätze und Maßstäbe für die Bewer- tung der Qualität als Aufgabe der Träger der öffentlichen Ju- gendhilfe) Nachweismöglichkeiten • Es werden geeignete Maßnahmen zur Qualitätsentwick- lung und -sicherung ergriffen. • Die Verantwortlichkeiten für das Qualitätsmanagement sind geklärt. • Ressourcen für das Qualitätsmanagement stehen zur Ver- fügung. Konkretisierung • Dokumente und Unterlagen, die ein kontinuierliches Qualitätsmanagement belegen 9783589248629 S167-170.indd 170 23.05.2024 11:45:46 Leitbild, Konzeption und Qualitätsmanagement Ind ikatoren 170