Page 170 - Bildungs- und Erziehungsplan Rheinland-Pfalz
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1.1 Leitbild Im Leitbild formuliert der Träger der Einrichtung seine Grund- orientierung und verdeutlicht damit die Werthaltungen und Ziele, die in der Einrichtung verfolgt werden. Es bietet Orientierung für Eltern zur Auswahl der Einrichtung. § 1 SGB VIII (Recht auf Erziehung, Elternverantwortung) §§ 3 und 4 SGB VIII (Träger- und Methodenvielfalt, Subsidiarität) § 9 SGB VIII (Grundrichtung der Erziehung) § 22 Abs. 3 SGB VIII, § 1 und § 3 Abs. 1 Satz 1 KiTaG (Grundsätze der Erziehung, Bildung und Betreuung in Kinder- tagesstätten) Nachweismöglichkeiten Im Leitbild finden sich Aussagen zu: • religiöser, weltanschaulicher und pädagogischer Orientie- rung des Trägers der Einrichtung, • Bild vom und Haltung zum Kind, • der Gestaltung der Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit den Eltern, • dem Selbstverständnis der Zusammenarbeit von Mit- arbeiterinnen und Mitarbeitern, • Orientierung und Verantwortung im Sozialraum. Konkretisierung • Das Leitbild (Selbstverständnis, Wertorientierung) ist schriftlich fixiert und öffentlich zugängig. 9783589248629 S167-170.indd 168 23.05.2024 11:45:46 Leitbild, Konzeption und Qualitätsmanagement Kriterien Rechtliche Grundlagen Ind ikatoren 168