Page 163 - Bildungs- und Erziehungsplan Rheinland-Pfalz
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das Interesse, die Qualität in Kindertagesstätten zu sichern und weiterzuentwickeln. In Fortsetzung der Tradition einer gemeinsamen Verantwor- tungswahrnehmung sowie unter Wahrung der Trägerautono- mie und der Selbstverantwortung der örtlichen Träger der öf- fentlichen Jugendhilfe ist es das gemeinsame Ziel der Verantwortungsträger für Kindertagesstätten in Rheinland- Pfalz, Qualität beschreibende, Qualität sichernde und Qualität weiterentwickelnde Aspekte rheinland-pfälzischer Erziehung, Bildung und Betreuung in Kindertagesstätten zu benennen, die in ihrer Bedeutung herausgehoben sind und in den kom- menden Jahren eine besondere Beachtung verdienen. Die Benennung von Qualitätsaspekten dient dem gemeinsamen Anspruch, die Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität des rheinland-pfälzischen Kindertagesstättensystems zu ge- währleisten. Es besteht der Konsens, dass den in dieser Vereinbarung auf- gelisteten Aspekten eine besondere Gewichtung bei der Quali- tätssicherung und Qualitätsentwicklung beizumessen ist. Da- mit ist zugleich gesagt, dass diese Sammlung keine vollständige Sammlung von Qualitätsaspekten der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Rheinland-Pfalz darstellt. So gibt es zum einen weitere Qualitätsaspekte, die rechtlich als Struktur- vorgabe oder als Grundlage der Bedarfsplanung vor Ort oder als trägerspezifischer Anspruch oder auch als Konzept der Ein- richtung an anderer Stelle normiert, vereinbart oder verankert und daher für die jeweilige Einrichtung vor Ort von Bedeu- tung und zu berücksichtigen sind. Zum anderen sind die viel- fältigen Dimensionen der Struktur-, Prozess- und Ergebnis- qualität eines umfassenden Qualitätsbegriffs nicht Gegenstand und Ziel dieser Vereinbarung. CV_65065_Bildungs-und Erziehungsplan Rheinland-Pfalz 4AL_INHALT_.indb 161 01.09.2020 12:23:02 Präambel 161