Page 164 - Bildungs- und Erziehungsplan Rheinland-Pfalz
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     Die mit den Unterzeichnern erarbeitete Kriterienliste von Qualitätsaspekten verfolgt das Ziel • einerTransparenzbezüglichderQualitätsanforderungen an Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz, • einer Benennung von als bedeutsam identifizierten Quali- tätsaspekten, • einer Orientierungshilfe für Fachpraxis, Eltern und Öf- fentlichkeit, • einer gemeinsam wahrgenommenen Verantwortlichkeit für Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung. Eine Fortschreibung der Kriterienliste kann seitens der Unter- zeichner zu gegebener Zeit angeregt werden. Die Unterzeichnenden setzen sich im Rahmen der ihnen gege- benen Möglichkeiten für eine fachliche Ausgestaltung der be- nannten Aspekte in je eigener Zuständigkeit und Verantwort- lichkeit gemäß den Grundlagen des SGB VIII (Trägerautonomie, Selbstverantwortung der Jugendämter) und zu den geltenden Bedingungen des Kindertagesstättengesetzes und der Landes- verordnung ein. Damit werden keine neuen Standards gesetzt, keine gegebenen Rahmenbedingungen verändert und keine zusätzlichen finanziellen Verpflichtungen geschaffen. Alle sind sich der Verantwortung für die konkrete Umsetzung dieser Vereinbarung bewusst. Die Empfehlungen gehen nun in die Praxis. Erzieherinnen und Erzieher sowie alle pädagogischen Fachkräfte in den Teams, Fachberaterinnen und Fachberater, Träger und alle weiteren am System der Kindertageseinrichtungen beteiligten Gruppen sind nun gefordert, die Inhalte der Empfehlungen in der Praxis zu verankern. Dabei versteht sich Praxis als ein fortwährender Prozess der Auseinandersetzung und Weiterentwicklung. Qua-     CV_65065_Bildungs-und Erziehungsplan Rheinland-Pfalz 4AL_INHALT_.indb 162 01.09.2020 12:23:02 Präambel 162            


































































































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