Page 133 - Bildungs- und Erziehungsplan Rheinland-Pfalz
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Die Kindertagesstätte ist Teil des Gemeinwesens und sollte auch Teil eines Netzwerkes sein, das die Bedürfnisse und In- teressen von Kindern, Eltern und Familien auf regionaler Ebe- ne im Blick hat. Die Kindertagesstätte unterstützt damit den öffentlichen Träger bei der Erfüllung des in § 81 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes festgelegten Auftrages zur Zusammen- arbeit. Durch vielfältige Kontakte zum Umfeld kann der Erfahrungsraum von Kindern und Eltern entscheidend erwei- tert werden. Zusammenarbeit mit anderen Kindertagesstätten, Schulen und Bildungseinrichtungen Die Zusammenarbeit mit anderen Kindertagesstätten vor Ort, ein regelmäßig organisierter fachlicher Austausch und eine ge- genseitige Abstimmung verhindern eine isolierte Arbeit und Sichtweise und schaffen abgestimmte gemeinsame Zielsetzun- gen. Eine enge Koordination zwischen Kindertagesstätte und Schule, hier vor allem beim Übergang von der Kindertages- stätte zur Grundschule, bietet Chancen, die Bildungs- und Er- ziehungsarbeit ungeachtet der verschiedenen Aufträge kon- zeptionell aufeinander abzustimmen, die Kinder auf das neue Umfeld vorzubereiten und den Eltern eine kontinuierliche und verlässliche Partnerschaft zu bieten. In der Kindertagesstätte werden Begabungen der Kinder früh- zeitig erkannt, gefördert und aktiv in ihrer Entwicklung unter- stützt. Kontakte zu und eine enge Zusammenarbeit mit Bildungs- und Kultureinrichtungen schaffen zusätzliche Förder- und Erfahrungsmöglichkeiten für Kinder und Eltern. Auf das Prinzip der Chancengleichheit und der Teilhabe an Bildungsprozessen ist dabei in besonderer Weise zu achten. CV_65065_Bildungs-und Erziehungsplan Rheinland-Pfalz 4AL_INHALT_.indb 131 01.09.2020 12:22:54 Das Nachbarschaftszentrum/Bildungs- und Kommunikationszentrum Kindertagesstätte 131