Page 120 - Bildungs- und Erziehungsplan Rheinland-Pfalz
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• Konflikte angemessen lösen zu können, • kooperationsfähig und -bereit zu sein, • die Arbeit angemessen dokumentieren und reflektieren zu können. 9.2 Aufgaben der Leitung Das in den Bildungs- und Erziehungsempfehlungen zugrunde gelegte Bildungsverständnis und das damit verbundene hohe Engagement der Erzieherinnen und Erzieher setzt eine ange- messene und tatkräftige Unterstützung dieser durch die Lei- tung voraus. Die Leitung trägt im entscheidenden Maße dazu bei, dass in der Einrichtung ein lernbereites und bildungsori- entiertes Klima existiert. Erzieherinnen und Erzieher werden dazu angeregt und sensibilisiert, Bildungsprozesse bei den Kindern genau zu beobachten, diese zu dokumentieren und durch ihre Arbeit intensiv zu unterstützen und zu fördern. Durch entsprechende Maßnahmen der Personalentwicklung (z. B. Mitarbeitergespräche, gezielte Auswahl von Fortbildung) erhalten Erzieherinnen und Erzieher zusätzliche Hilfestellun- gen. Auch bei der Knüpfung und Aufrechterhaltung von not- wendigen Außenkontakten zu anderen Institutionen (z.B. Kontakte zu Grundschulen etc.) sowie beim Aufbau und der Gestaltung der Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit den Eltern leistet die Leitung Erzieherinnen und Erziehern ge- zielte Hilfestellung. CV_65065_Bildungs-und Erziehungsplan Rheinland-Pfalz 4AL_INHALT_.indb 118 01.09.2020 12:22:49 Anforderungen an die pädagogischen Fachkräfte Lernbereites und bildungs- orientiertes Klima 118