Page 122 - Bildungs- und Erziehungsplan Rheinland-Pfalz
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     • Erstellen eines Fortbildungskonzeptes und verbindlicher Austausch über die Fortbildungsveranstaltungen und de- ren Ergebnisse, • WeitergabevonwichtigenInformationendesTrägers,des Landes- und Jugendamtes, des Elternausschusses, des Spitzenverbandes, • Gespräche mit neuen Bewerberinnen und Bewerbern, • Erarbeitung und Anwendung eines Beobachtungsverfah- rens für Kinder, • gemeinsame Vorbereitung von Entwicklungsstandgesprä- chen, • Evaluation der Arbeit, • Einsatz eines Instrumentes zur Qualitätssicherung, • Planung und Auswertung der regelmäßigen Kooperation sowie ein interdisziplinärer Austausch mit Fachstellen. 9.3.2 Bedingungen der Zusammenarbeit Eine gute Zusammenarbeit setzt voraus, dass: • die Funktionen und Aufgaben der einzelnen pädagogi- schen Fachkräfte klar definiert und ggf. korrigiert werden; regelmäßige Absprachen zwischen den pädagogischen Fachkräften können Missverständnisse und damit Probleme verhindern, • die pädagogischen Fachkräfte sich um eine sachliche und gleichzeitig wohlwollende Atmosphäre bemühen. Der Leitungskraft kommt die besondere Aufgabe zu, die Zu- sammenarbeit zwischen Erzieherinnen und Erziehern zu fördern und auftretende Spannungen und Konflikte kon- struktiv lösen zu helfen, • pädagogische Fachkräfte ihre Berufsidentität pflegen, auch in der wertschätzenden Auseinandersetzung mit ko- operierenden und/oder konkurrierenden Berufsbildern.     CV_65065_Bildungs-und Erziehungsplan Rheinland-Pfalz 4AL_INHALT_.indb 120 01.09.2020 12:22:49 Anforderungen an die pädagogischen Fachkräfte 120            


































































































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