Newsletter 08.05.2024

 
 

HERZLICH WILLKOMMEN

 
Porträt Stefanie Hubig
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Grundgesetz feiert seinen 75. Geburtstag und Rheinland-Pfalz feiert mit. Wir feiern das Fundament, auf der unsere Demokratie und unser Wohlstand seit über sieben Jahrzehnten wachsen und gedeihen konnte. Wir feiern unsere Grundrechte, die Freiheit und den Frieden – keine Selbstverständlichkeit, sondern ein großes Geschenk. Unseren Kindern und Jugendlichen müssen wir genau das vermitteln und gleichzeitig zeigen, dass wir jeden Tag etwas dafür tun müssen.

Und auch unsere Schulfamilie darf dieses Jubiläum feiern. Denn Schule und das Grundgesetz sind mitnichten nur durch den Lehrplan oder den Artikel 7 des Grundgesetzes zum Schulwesen miteinander verbunden. Die stärkste Verbindung zeigt sich darin, dass unsere Schulen im konkreten Handeln konkrete Orte der Demokratie sind. Demokratie wird gelebt in Schülervertretungen, Klassenräten, im Unterricht und im täglichen Miteinander. Und das ist, wenn man sich mal vergegenwärtigt, wie Schule vor 75 Jahren aussah, eine hervorragende Entwicklung.

Der 75. Geburtstag unserer Verfassung ist eine willkommene Gelegenheit, das Grundgesetz zu feiern. Dazu möchte ich unsere Schulgemeinschaften im Land ermuntern. Setzen Sie sich im Unterricht mit dem Grundgesetz auseinander und feiern Sie gemeinsam mit ihrer Schule, im Klassen- oder Kursverbund dieses Jubiläum. Dokumentieren Sie Ihre Feier und lassen Sie uns daran teilhaben. Ganz gleich, ob ein kurzes Video, eine Glückwunschkarte oder eine Torte – der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt. Einsendeschluss ist der 21. Juni 2024 an presse@bm.rlp.de.

Wir freuen uns auf Ihre Einsendungen und wünschen Ihnen viel Spaß bei der Umsetzung.

Mit den besten Grüßen

Ihre Stefanie Hubig

 
 
 
 
 
 

TOP THEMA

 

75 Jahre Grundgesetz – Wir feiern Demokratie, Freiheit und Frieden

Seit dem 23. Mai 1949 regelt das Grundgesetz unser Zusammenleben. Eine Erfolgsgeschichte, wenn man bedenkt, dass es uns in den vergangenen 75 Jahren ein Leben in Freiheit und Frieden ermöglicht hat. 146 Artikel bilden unsere Verfassung. 146 Artikel sind unsere Verständigung auf das demokratische und friedliche Miteinander – beginnend mit den Grundrechten der oder des einzelnen bis hin zur Staatsstruktur auf Landes- und Bundesebene.

Artikel 7 des Grundgesetzes widmet sich der Schulen in unserem Land. Denn nach wie vor wird Bildung als unverzichtbare Voraussetzung für ökonomischen Wohlstand, persönliche Selbstbestimmung sowie Teilhabe am sozialen und politischen Leben betrachtet und damit als Staatsaufgabe im Grundgesetz verankert.

Das Grundgesetz im Schulalltag

Als Unterrichtsinhalt ist die Auseinandersetzung mit dem Grundgesetz in den Schulen selbstverständlich gesetzt und für die mehrfach im Lehrplan verpflichtend vorgesehen. Bei zahlreichen Demokratieprojekten an Schulen spielt das Grundgesetz im Hintergrund eine entscheidende Rolle. Es ist Vorbild und gleichzeitig das Fundament für jedes Schulprojekt, das Gesellschaft und Demokratie unter die Lupe nimmt.

Seit dem Schuljahr 2022/2023 ist der schuleigene Demokratietag für alle weiterführenden Schulen verpflichtend. Einmal im Jahr rückt so Demokratie und damit auch das Grundgesetz gezielt mit konkreten Schulprojekten in den Mittelpunkt.

Außerdem fördert in vielen Schulen der Klassenrat ein demokratisches Miteinander und Partizipation, er ist das demokratische Forum einer Klasse und bildet auf diese Weise die Basis für die Interessenvertretung der Schülerinnen und Schüler.

Der Jugend-Engagement-Wettbewerb Rheinland-Pfalz ist eine Initiative der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz und ist aus dem Beteiligungsprojekt Jugendforum RLP, einer Gemeinschaftsinitiative der Staatskanzlei und der Bertelsmann Stiftung, hervorgegangen. „Sich einmischen – was bewegen“, unter diesem Motto können sich Jugendliche unter anderem mit Schulprojekten bewerben und werden beim „Einmischen“ und „Bewegen“ unterstützt.

Auch die Landesschüler*innenvertretung Rheinland-Pfalz sei an dieser Stelle als Bespiel genannt. Sie setzt sich aus Schülerinnen und Schülern aller Schulen der Sekundarstufe I und II in Rheinland-Pfalz zusammen. Sie vertritt somit die Interessen von ca. 400.000 Schülerinnen und Schülern an etwa 630 Schulen gegenüber Institutionen, Parteien und der sonstigen Öffentlichkeit und unterstützt die Arbeit der Vertretungen für Schülerinnen und Schüler (SVen) vor Ort.

Greifbar wird die demokratische Idee bei der Juniorwahl, einem handlungsorientierten Konzept zur politischen Bildung an weiterführenden Schulen. Die Juniorwahl ermöglicht es durch eine Wahlsimulation, Demokratie unmittelbar zu erleben und zu erlernen. Auch in diesem Jahr können Lehrkräfte mit ihren Schülerinnen und Schülern im Rahmen der Europawahl eine realitätsgetreue Wahlsimulation an ihrer Schule organisieren.

Das Grundgesetz und Demokratiebildung sind keine vagen Konzepte an unseren Schulen. Die sie stützenden Grundwerte werden gelernt, gelebt und finden ihren Ausdruck in zahlreichen Projekten und Ideen der Schulgemeinschaft.

 
 
 
 
 
 

AKTUELLES

 
Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig bei einem Besuch an der BBS Westerburg im Jahr 2023.
Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig bei einem Besuch an der BBS Westerburg im Jahr 2023.
 

Deutlich mehr Berufsreife-Abschlüsse in Rheinland-Pfalz – Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig: „Schon nach einem Jahr zahlt sich die Reform des Berufsvorbereitungsjahres aus“

„Wir wollen so vielen jungen Menschen wie möglich zum Schulabschluss und zu einem erfolgreichen Start ins Berufsleben verhelfen“, sagt die rheinland-pfälzische Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig. „Mit diesem Ziel haben wir zum Start des Schuljahres 2022/2023 das Berufsvorbereitungsjahr von Grund auf reformiert. Nach einem Jahr sprechen die Zahlen bereits eine deutliche Sprache: Rund 1.700 Berufsschülerinnen und Berufsschüler haben das BVJ im vergangenen Schuljahr erfolgreich abgeschlossen. das sind fast 500 bzw. rund 20 Prozent mehr als im letzten Schuljahr vor der BVJ-Reform 2021/2022. Das neue Berufsvorbereitungsjahr ist eine echte Erfolgsgeschichte und hat sich schon jetzt für die Absolventinnen und Absolventen ausgezahlt.“

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Mehr als Emojis und bunte Bilder: „Schulchat RLP“ bietet sichere, komfortable und zuverlässige Kommunikation im Schulalltag

Ob im Schulbus, bei den Hausaufgaben oder abends vor dem Einschlafen: Gechattet wird immer und überall. Messengerdienste sind aus dem Alltag insbesondere junger Menschen längst nicht mehr wegzudenken. „Ein geeigneter Messenger kann auch den Schulalltag in vielen Situationen leichter und komfortabler machen, deshalb haben sich viele Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte ein solches Tool gewünscht“, sagt die rheinland-pfälzische Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig. Per Messenger können Lehrkräfte zum Beispiel abwesende Schülerinnen und Schüler schnell über Arbeitsaufträge informieren. Schülerinnen und Schüler können gemeinsame Projekte organisieren, ohne dass sie weit herumfahren müssen. Und die schnelle Hilfe bei der trickreichen Mathematik-Hausaufgabe ist via Chat ebenfalls möglich.

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LEHRERINNEN UND LEHRER

 

Schulwettbewerb: 75 Jahre Demokratie, Frieden und Freiheit – wir feiern 75 Jahre Grundgesetz

Der 75. Geburtstag unserer Verfassung ist eine tolle Gelegenheit, das Grundgesetz zu feiern.  Dazu hat Ministerin Stefanie Hubig einen Schulwettbewerb ausgerufen.

Ob als gesamte Schule, als Klasse oder Kurs: Wie feiern Sie das Grundgesetz?

Der Kreativität sind dabei keine Grenzen gesetzt: Geburtstagsständchen singen? Eine Torte backen oder eine Geburtstagsfeier mit der Klasse veranstalten? Oder einfach darüber nachdenken, ob und wie dieses 75 Jahre alte Gesetz den (Schul-) Alltag beeinflusst. Alles ist möglich und unkompliziert. Ein Bild oder ein Video an presse@bm.rlp.de genügt. Einsendeschluss ist der 21. Juni 2024.

Eine Jury prämiert die besten Einsendungen – die Gewinnerinnen und Gewinner können sich Anfang Juli über tolle Preise freuen.

Viel Freude beim Geburtstag Feiern!

 
 
 
 
 
 
 
Symbolbild Wahlzettel und Wahlurne
 

Wählen üben bei der Juniorwahl 2024 - Die Europawahl im Unterricht!

Bundesweites Schulprojekt zur Europawahl 2024

Am 9. Juni 2024 wird das Europäische Parlament gewählt. An diesem Tag können alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger darüber mitbestimmen, welche Parteien, welche Politikerinnen und Politiker in den kommenden fünf Jahren über die Gesetze in Europa beraten und entscheiden. Erstmals dürfen auch junge Menschen im Alter von 16 und 17 Jahren ihre Stimme abgeben.

Parallel zur Europawahl können Schulen die Juniorwahl 2024 durchführen - eine realistische Simulation, bei der Schülerinnen und Schüler erste eigene Erfahrungen mit demokratischen Wahlen machen können. 

Teilnehmen können alle einzelne Schulklassen wie auch ganze Schulen (Sekundarstufen I und II sowie Berufsschulen). 
Die Juniorwahl 2024 ist grundsätzlich für die Jahrgangsstufen 7 bis 13 geeignet. 

ALLE INFOS, UNTERRICHTSMATERIALIEN UND ANMELDUNG UNTER WWW.JUNIORWAHL.DE

 
 
 
 
 
 
 

Ansprechpartner in herausfordernden Situationen 

Lehrkräfte stehen in ihrem Alltag vor vielen unterschiedlichen Aufgaben und Herausforderungen. Diese Situationen können eine Auswirkung auf die Gesundheit haben. Der Schulpsychologische Dienst und das Institut für Lehrergesundheit, bieten hier ein vielfältiges Beratungsangebot.

Schulpsychologischer Dienst

Institut für Lehrergesundheit

 
 
 
 
 
 

SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER

 

Die Landesschüler*innenvertretung

So funktioniert die SV‐Arbeit in Rheinland-Pfalz 

Du möchtest dich mit deinen Ideen rund um Schule einbringen und Schule mitgestalten? Die Landesschüler*innenvertretung (LSV) zeigt dir auf ihrem YouTube-Kanal, wie die SV-Arbeit organisiert wird und welche Aufgaben dich erwarten. 

Zum YouTube-Kanal der LSV.

 
 
 
 
 
 

Baue einen wasserstoffbetriebenen Modellbus

Erinnerung: Wettbewerb "Social-Media Meets Wasserstoff" - Gebaut, gefilmt, gepostet

Das Zenfrum für Chemie e.V. und die Metropolregion Rhein-Neckar suchen einfallsreiche Schülerinnen und Schüler, die ein Modell eines Wasserstoffbusses entwickeln und dazu ein kreatives Video für YouTube oder ein Instagram-Reel erstellen. Mitmachen lohnt sich: Es winken attraktive Sachpreise für einzelne Schülerinnen und Schüler sowie Geldpreise für die Schulen im Gesamtwert von 9.000 Euro zu gewinnen. 

Der Wettbewerb richtet sich an Schülerinnen und Schüler aller Schularten im Alter von 12 bis 19 Jahren.
Einsendeschluss: 15. Mai 2024

INFOS UND ANMELDUNG AUF WWW.Z-F-C.DE

 
 
 
 
 
 

SERVICE

 

Grundgesetz und Schule - alles online auf einen Blick

Wussten Sie, dass unsere Verfassung rund 20.000 Wörter zählt? Wer einmal nachzählen möchte, kann das auch online, unter bpb.de (Grundgesetz online).

Und wer mag, kann sich Artikel 7, den Schulartikel, ebenfalls vornehmen und auch hier Inhalt und Anzahl der Wörter unter die Lupe nehmen. Was das konkret für Schulen und alle an Schule Beteiligten konkret bedeutet, zeigt die Bundeszentrale für politische Bildung im Artikel "Bildungsrecht – wie die Verfassung unser Schulwesen (mit-) gestaltet" auf. 

 
 
 
 
 
 
 

Bündnis Demokratie gewinnt

 
 

Demokratie gewinnt! 97 Institutionen, Organisationen und Unternehmen des von Ministerpräsidentin Malu Dreyer ins Leben gerufenen Bündnisses tragen diesen Gedanken sichtbar hinaus nach Rheinland-Pfalz und in die ganze Welt. 

Erfahren Sie mehr unter wir-tun-was.rlp.de oder auf dem YouTube-Kanal der Landesregierung.

 
 
 
 
 
 
 
Symbolbild
Digital Art Contest 2024 - „Mein Heimatort 2050“
 

Erinnerung - Jetzt beim ersten digitalen Kunstwettbewerb mitmachen

Mit dem ersten Nachwuchswettbewerb für digitale Kunst in Rheinland-Pfalz laden wir Schülerinnen und Schüler dazu ein, die vielfältigen Möglichkeiten der digitalen Kunst zu erkunden und eigene digitale Kunstwerke zu schaffen.

Mit dem Thema des Wettbewerbs „Mein Heimatort 2050“ ermutigen wir zur Gestaltung von abstrakten Phantasiewelten sowie zu konkreten Ideen zum Umgang mit aktuellen Herausforderungen wie z.B. Klimawandel, Energiewende und Digitalisierung.

Möglich sind sowohl digitale Zeichnungen und Collagen, optional in Verbindung mit Elementen der digitalen Bildbearbeitung als auch Animations- bzw. Stop-Motion-Filme.

Veranstalter: ZukunftsRegion Westpfalz e.V. 
Klassenstufe: Kinder und Jugendliche der Klassenstufen 5 bis 12.
Einreichungsfrist: 17. Mai 2024

ZUM WETTBEWERB

 
 
 
 
 
 

Werden Sie Teil unseres Teams

 

Aktuelle Stellenangebote:

Im Ministerium

Im Ministerium für Bildung ist in der Abteilung 3 „Planungsangelegenheiten und Digitalisierung“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Abteilungsassistenz (m/w/d) im Umfang von 75 % zu besetzen. Bei geeigneter Bewerberlage kann die Stelle auch mit zwei Teilzeitkräften besetzt werden. 

Bewerbungsfrist: 7. Mai 2024

ZUR AUSSCHREIBUNG

 

Stellenausschreibung im Ministerium für Bildung, Projekt „Schulverwaltungssoftware Rheinland-Pfalz (SVP-RLP)“. Die Mitarbeit soll im Wege der Abordnung im Umfang von einem vollen oder einem halben Deputat für zunächst ein Schuljahr erfolgen. Eine Verlängerung ist möglich. Die Mitarbeit soll im Wege der Abordnung im Umfang von einem vollen oder einem halben Deputat für zunächst ein Schuljahr erfolgen. Eine Verlängerung ist möglich. 

Bewerbungsfrist: 22. Mai 2024

ZUR AUSSCHREIBUNG

 

An Schulen (Funktionsstellen)​​

ZU DEN AUSSCHREIBUNGEN

 

Weitere Stellenangebote finden auch unter bm.rlp.de oder karriereportal.rlp.de.

 
 
 
 
 
 

HERAUSRAGEND

 
Ministerpräsidentin Malu Dreyer mit Preisträgerinnen und Preisträgern.
 

Unsere Demokratie lebt vom Engagement junger Menschen

Jugend-Engagement-Wettbewerb 2023/2024 

Bereits zum zehnten Mal hat Ministerpräsidentin Malu Dreyer in diesem Jahr die Preise des Jugend-Engagement-Wettbewerbs verliehen. „Die 28 ausgezeichneten Projekte zeigen auf vielfältige Weise, wie viel junge Menschen mit ihrer Kreativität, ihrem Mut und ein wenig Unterstützung bewegen können“, lobte Ministerpräsidentin Malu Dreyer das Engagement der Preisträgerinnen und Preisträger im Rahmen einer Feierstunde in der Staatskanzlei. 

ZU DEN PREISTRÄGERINNEN UND PREISTRÄGERN

 
 
 
 
 
 

SCHON GEWUSST?

 

10 Fakten zum Grundgesetz

Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es ist in Artikel unterteilt, nicht in Paragrafen. Hätten Sie das gesusst? Das sind allerdings nur zwei der Besonderheiten unseres Grundgesetzes.

  1. Warum heißt es Grundgesetz und nicht Verfassung?
    Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde mit dem Grundgesetz die Bundesrepublik Deutschland als westdeutscher Teilstaat gegründet. Das Grundgesetz wurde als Provisorium begriffen: Man wollte die deutsche Teilung nicht vertiefen. Deshalb wurde der Begriff „Verfassung“ vermieden, um den vorübergehenden Zustand zu betonen.
  2. Alle deutschen Gesetze müssen mit dem Grundgesetz übereinstimmen und es steht im Rang über ihnen. Eine Änderung des Grundgesetzes ist nur möglich, wenn zwei Drittel des Bundestages sowie zwei Drittel des Bundesrates zustimmen. Jedoch enthält das Grundgesetz auch Artikel, deren Änderung nicht zulässig sind. Dabei handelt es sich um den Artikel 1, der die Menschenwürde garantiert, und den Artikel 20, der Staatsprinzipien wie Demokratie, Rechtsstaat und Sozialstaat beschreibt.
  3. Das Grundgesetz beinhaltet über 200 Artikel. Das ist eine Besonderheit des Grundgesetzes, denn die meisten deutschen Gesetze werden in Paragraphen untergliedert. Der letzte Artikel trägt die Nummer 146.
    Wie kommt es dann zu über 200? Zwischenzeitlich wurden neue Artikel eingefügt. Diese erhalten Buchstabenzusätze, wie 20a. Der Buchstabe, der am weitesten hinten im Alphabet ist, ist das „l“ – im Artikel 115. Es gibt aber auch Artikel, die aufgehoben (Artikel 49), weggefallen (Artikel 75) oder außer Kraft getreten (Artikel 143h) sind.
  4. Der erste Artikel des Grundgesetzes lautet: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Das gilt für jeden im Geltungsbereich des Grundgesetzes, ob deutscher Bürger oder einer anderen Nation und bindet alle staatlichen Organe, wie die Bundesregierung oder das Bundesverfassungsgericht.
  5. Am häufigsten geändert wurde bisher Artikel 74: ganze zehnmal. Der Artikel beschreibt die Gebiete der konkurrierenden Gesetzgebung. Damit ist der Vorrang der Gesetze des Bundes gegenüber den Gesetzen der Länder gemeint.
  6. Eine wichtige Änderung des Grundgesetzes wurde 1994 im Artikel 3 Absatz 3 beschlossen: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“. Ein großer Erfolg für die Behindertenrechtsbewegung.
  7. Das Grundgesetz hatte 61 Väter und vier Mütter. Elisabeth Selbert setzte sich für die Festlegung der uneingeschränkten Gleichstellung von Mann und Frau ein. Damit scheiterte sie zunächst am Widerstand der anderen Mitglieder des Parlamentarischen Rats. Nach einer erfolgreichen Werbekampagne stimmten die Mitglieder aber schließlich einstimmig ihrem Vorschlag zu: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“
  8. Das Grundgesetz wurde am 23. Mai 1949 durch den Präsidenten und Vizepräsidenten des Parlamentarischen Rats ausgefertigt und verkündet. Der 23. Mai ist daher auch der „Tag des Grundgesetzes“.
  9. Parteien sind Bindeglieder zwischen den Bürgern und dem Staat. Ihre zentrale Rolle bei der politischen Meinungsbildung der Bürger ist im Grundgesetz festgeschrieben. Somit kommt ihnen der Status einer verfassungsrechtlichen Institution zu, festgehalten im Artikel 21: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.“ 
  10. Die Prinzipien der deutschen Verfassung sind nach 1949 weltweit übernommen worden – von Spanien bis Südkorea. Das Grundgesetz beschreibt eine rechtsstaatliche Demokratie, die diese Länder als Vorbild genutzt haben.   

Quelle: bundesregierung.de 

 
 
 
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