Page 226 - Bildungs- und Erziehungsplan Rheinland-Pfalz
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§6 Abs.4 LVO (Berücksichtigung der Kosten für Fachberatung bei den zuwendungsfähigen Personalkosten) Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landes- jugendämter zur Fachberatung Dezember 2003 Nachweismöglichkeiten • Fachberatung steht in ständigem Dialog mit dem pädago- gischen Handlungsfeld der Kindertagesstätten. • Fachberatung beobachtet gesellschaftliche Entwicklungen und reagiert auf sich wandelnde Bedürfnisse von Kindern und Familien in einer sich ständig wandelnden Gesell- schaft. • FachberatungunterstütztEinrichtungenundTrägerbei ihrer Aufgabe, kindgerechte und familienfreundliche pädagogische Konzepte, die zeitgemäß sind, zu verwirk- lichen. • FachberatungunterstütztEinrichtungenundTrägerbei ihrer Aufgabe, die inhaltlichen Konzepte ökonomisch um- zusetzen. • Aufgabenbeschreibung und Verantwortlichkeiten der je- weiligen Fachberatung sind definiert und dem zugeordne- ten Praxisfeld bekannt. CV_65065_Bildungs-und Erziehungsplan Rheinland-Pfalz 4AL_INHALT_.indb 224 01.09.2020 12:23:25 Fachberatung Rechtliche Grundlagen Ind ikatoren 224