Page 220 - Bildungs- und Erziehungsplan Rheinland-Pfalz
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     Kindertagesstätten ermöglichen und ermutigen die Auszubil- denden, das in der fachtheoretischen Ausbildung erworbene Wissen und Können in der Fachpraxis zu überprüfen, weiter- zuentwickeln und zu integrieren sowie professionelle Einstel- lungen und Haltungen einzunehmen. Durch die Arbeit als Ausbildungsstätte erhält die Einrichtung Impulse, sich mit dem aktuellen Stand der Frühpädagogik aus- einanderzusetzen. Sie bringt sich in die Diskussion einer quali- fizierten, den Anforderungen der Praxis Rechnung tragenden Ausbildung an Fachschule und Fachhochschule ein. Die Kindertagesstätte kann im Vorfeld der Berufswahl maß- geblich zur Orientierung (z. B. durch Praktika) beitragen. Beschluss der Jugendministerkonferenz 2001 Rahmenplan für das Berufspraktikum Vereinbarung zu Praxisanleitung Fachschulverordnung Sozialwesen Nachweismöglichkeiten • Die Einrichtungen bieten im Rahmen ihrer Möglichkeiten Praktikumsplätze an. • Die Verantwortung für die Begleitung von Praktikantin- nen und Praktikanten ist klar geregelt. • Es gibt einen individuellen Ausbildungsplan, abgestimmt zwischen Auszubildender/Auszubildenden, Praxisstelle und Fachschule/Fachhochschule. • Praxisanleitungsgespräche werden regelmäßig durchge- führt. • Zeitliche Ressourcen zur Praxisanleitung sind im Dienst- plan berücksichtigt.     CV_65065_Bildungs-und Erziehungsplan Rheinland-Pfalz 4AL_INHALT_.indb 218 01.09.2020 12:23:19 Leitung und Mitarbeitende Rechtliche Grundlagen Ind ikatoren 218            


































































































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