Social Media-Konzept
1. Art des Konzepts / Erforderlichkeit
Das rheinland-pfälzische Ministerium für Bildung hat seit Juni 2017 einen eigenen Twitterkanal, der regelmäßig bespielt wird. Folgende Inhalte werden dort platziert:
- aktuelle Termine der Ministerin und des Staatssekretärs
- Statements und O-Töne der Ministerin und des Staatssekretärs
- Beiträge zu bildungspolitischen Diskussionen im Land und im Bund
Darüber hinaus findet eine Vernetzung statt mit:
- der Landespressekonferenz (LPK)
- dem rheinland-pfälzischen Landtag
- der Staatskanzlei sowie den rheinland-pfälzischen Ministerien und nachgeordneten Landesbehörden, wie beispielsweise dem Pädagogischen Landesinstitut
- Verbänden, Interessensgruppen, etc.
Redaktionell und technisch verantwortlich für den Twitterkanal ist die Pressestelle des Ministeriums, namentlich der Pressesprecher Henning Henn. Der Twitterkanal ergänzt die traditionellen Angebote der Pressearbeit, da insbesondere kurze Statements und Einordnungen zu politischen Diskussionen sehr gut über Twitter abbildbar sind. Zu den verschiedenen Zielgruppen gehören die Journalistinnen und Journalisten der Landespressekonferenz, nachgeordnete Behörden, Verbände, Interessensgruppen und bildungspolitisch Interessierte. Das im Juni 2017 neu gestartete Angebot wurde insbesondere von Mitgliedern der LPK in seiner Ergänzungsfunktion als besonders wertvoll und informativ hervorgehoben.
2. Beschreibung des Social Media-Angebots
Zu den Inhalten des Twitterkanals gehören unter anderem:
- Statements und O-Töne der Ministerin und des Staatssekretärs
- Hinweise auf sowie Bilder von Veranstaltungen
- Hinweise auf weitergehendes Informationsmaterial, bspw. Flyer und Broschüren
Eine Interaktion mit anderen Nutzerinnen und Nutzern ist, wie bei Twitter üblich, möglich. Follower können den Twitterkanal des Ministeriums abonnieren, Interessierte können aber auch, ohne dem Kanal „aktiv“ zu folgen, auf die bereitgestellten Inhalte zugreifen.
3. Redaktionelle Betreuung / Impressum
Die redaktionelle Betreuung des Kanals erfolgt, wie bereits beschrieben, zu den üblichen Bürozeiten durch die Pressestelle des Ministeriums. Zuständig ist der Pressesprecher des Ministeriums, Henning Henn. Der Twitterkanal beinhaltet – wie rechtlich vorgesehen – ein Impressum sowie eine Datenschutzerklärung, die sich an den gültigen Vorgaben orientieren.
4. Wahrnehmung der Rechte der Betroffenen
Mögliche Beanstandungen Dritter können postalisch, elektronisch oder telefonisch an die Pressestelle des Bildungsministeriums gerichtet werden. Diese kümmert sich – nach eingehender Prüfung – um eine etwaige Berichtigung, Sperrung oder Löschung der beanstandeten Inhalte.
5. Datensparsamkeit / Datenschutzerklärung
siehe Frage 3
6. Hinweis auf alternative Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten
Der Twitterkanal des Bildungsministeriums gibt immer Inhalte wieder, die auch Bestandteil von Pressemitteilungen, Broschüren oder Flyern des Ministeriums sind. Anders verhält es sich bei Bildmaterial anlässlich Veranstaltungen: Diese werden mitunter ausschließlich über den Twitterkanal des Ministeriums vorgehalten.
7. Sensibilisierung
Die durch den LfDI geforderte Sensibilisierung erfolgt in regelmäßigen Abständen durch die Pressestelle.
8. Veröffentlichung / Evaluierung
Das Social Media-Konzept ist auf der Website des Bildungsministeriums abrufbar. Eine Evaluierung findet zu gegebener Zeit statt.