Vertretungen
Es lässt sich nicht vermeiden, dass Unterrichtsstunden vertreten werden müssen. Dabei liegt die Verantwortung für die Sicherstellung der Vertretungen bei
- längerfristigen Ausfällen beispielsweise durch Schwangerschaften, Erziehungszeiten oder langwierige Erkrankungen bei den Schulaufsichtsbehörden (Situation 1).
- kurzfristigem und nicht absehbarem Unterrichtsausfall bei der jeweiligen Schulleitung (Situation 2).
Bei der Situation 1 bemüht sich die Schulbehörde, für die länger ausfallende Lehrkraft eine Lehrerin oder einen Lehrer mit zumindest ähnlicher Fächerkombination über einen zeitlich befristeten Arbeitsvertrag einzustellen.
Mit Datum vom 1. Januar 2023 waren 2.369 Personen mit Vertretungsverträgen beschäftigt. Dies entsprach 1.460 Vollzeiteinheiten.
Um mehr ausgebildete Lehrkräfte an Rheinland-Pfalz zu binden, wurde zudem seit dem Schuljahr 2011/2012 ein Vertretungspool aufgebaut. Dieser wurde im Schuljahr 2021/2022 um weitere 100 Stellen ausgebaut. Insgesamt umfasst der Vertretungspool sodann an allen Schulen 1.725 Stellen.
Im zweiten Fall bieten sich gleich mehrere Möglichkeiten. In der Regel wird zunächst geprüft, ob innerhalb des Kollegiums der Ausfall kompensiert werden kann. Ist dazu eine Erhöhung von Stundendeputaten nötig, stimmt das die Schulleitung mit der Schulaufsicht ab.
In Grundschulen können Schulleitungen zudem auf sogenannte „Feuerwehrlehrkräften“ zurückgreifen, die einer „Stammschule“ zugewiesen sind und bei Engpässen in Grundschulen im näheren Umfeld einspringen. Für diese Vertretungsreserve sind in Rheinland-Pfalz für das Schuljahr 2022/2023 288 Stellen vorgesehen.
Vor allem für die weiterführenden Schulen, aber auch an Grundschulen, gibt es zudem über das Personalmanagement im Rahmen Erweiterter Selbstständigkeit (PES) seit dem Schuljahr 2002/2003 die Möglichkeit, mit Hilfe eigener Schulbudgets ihren Vertretungsbedarf eigenverantwortlich zu regeln. Unter anderem können die Schulen pädagogisch geeignete Vertretungskräfte für kürzere Zeit einstellen. Insgesamt nehmen inzwischen über 900 Schulen an PES teil. Über eine Internetplattform (Personalmanagement im Rahmen Erweiterter Selbstständigkeit) können die Schulen in einem Bereich mit begrenztem Zugang die Formalitäten abwickeln. Über den allgemein zugänglichen Teil der Plattform werden allgemeine Informationen vermittelt. Hier können sich interessierte Fachkräfte auch für den Einsatz in Schulen bewerben.