Stundendeputate
Das Stundendeputat gibt an, wie viele Unterrichtsstunden eine Lehrkraft pro Woche zu erteilen hat. Zu der Unterrichtsverpflichtung kommen noch viele weitere Aufgaben hinzu, die die Lehrkraft im Rahmen ihrer Arbeitszeit wahrnimmt. Hierzu zählen Vorbereitung des Unterrichts, Korrekturen von Klassenarbeiten, Elterngespräche, Aufsichtführen, Teilnahme an Klassenfahrten und Schulveranstaltungen. Genau messbar sind nur die Unterrichtsstunden, während der zeitliche Aufwand für die übrigen Aufgaben nur grob geschätzt werden kann. Daher wird die Arbeitszeit der Lehrkräfte durch das Regelstundenmaß oder das sogenannte Stundendeputat festgesetzt. Dieses ist so bemessen, dass die Arbeitszeit der Lehrkräfte auch unter Berücksichtigung der Ferien im Prinzip der Arbeitszeit der übrigen Landesbeamtinnen und -beamten in Höhe von 40 Stunden pro Woche entspricht. Aus praktischen Gründen wird für jede Schulart ein Regelstundenmaß festgesetzt. Es beträgt für Lehrkräfte an
Grundschulen | 25 Wochenstunden zu 50 Minuten |
Realschulen plus, Förderschulen, Haupt- und Realschulen | 27 Wochenstunden zu 45 Minuten |
Gymnasien, berufsbildenden Schulen und Kollegs | 24 Wochenstunden zu 45 Minuten |
Integrierten Gesamtschulen | 27 bis 24 Wochenstunden zu 45 Minuten, abhängig von der Lehrbefähigung und dem Umfang des Einsatzes in den Klassenstufen 11 bis 13 |
An Gymnasien und Integrierten Gesamtschulen setzt in der Regel jede Lehrkraft zusätzlich zum Stundendeputat im Durchschnitt eine halbe Wochenstunde für das Angebot von Arbeitsgemeinschaften ein.
Ist eine Lehrkraft nicht vollbeschäftigt, so reduziert sich das Regelstundenmaß entsprechend dem Umfang der Teilzeitbeschäftigung.