Seiteneinstieg in den Schuldienst
- Diplom, Magister im Hauptfach, Master einer Universität oder
- ein vergleichbarer Hochschulabschluss
- Vordiplom oder
- Zwischenprüfung oder
- Bachelor oder
- vergleichbare Leistungen (Nachweis von ca. 40 Semesterwochenstunden oder 60 Leistungspunkten)
- eine danach absolvierte mindestens zweijährige Berufstätigkeit im pädagogischen oder fachlichen Bereich oder
- eine mindestens zweijährige Kindererziehungszeit
- Prüfung der fachwissenschaftlichen Voraussetzungen (Kolloquium, sofern die Nachweise älter sind als fünf Jahre)
- Eignungs- und Auswahlgespräch (Hinweise zum Eignungsgespräch als PDF-Dokument)
Maßgeblich ist die für das Lehramt geltende Unterrichtsverpflichtung, davon ¾ Einsatz im Unterricht und ¼ Freistellung für die Ausbildung im Studienseminar
24 Monate (davon 6 Monate Probezeit)
- am Studienseminar für das jeweilige Lehramt: Fachleiterinnen und Fachleiter
- an der Einsatzschule: Mentorinnen und Mentoren
- Intensivphase am Studienseminar
- regelmäßige Seminarveranstaltungen in beiden Fächern und im "Berufspraktischen Seminar"
- Unterrichtsbesuche mit anschließender Beratung
- Beratungsgespräche mit allen an der Ausbildung Beteiligten
- nach einem Jahr: mündliche Überprüfung zu Grundlagen der Pädagogik sowie Allgemeinen Didaktik und Methodik
- etwa nach 18 Monaten: Beurteilungen durch Fachleitungen, Seminar- und Schulleitung
- im letzten Halbjahr: Prüfungsunterricht pro Fach sowie je eine halbstündige mündliche Prüfung pro Fach und in „Pädagogik sowie Allgemeiner Didaktik und Methodik“
Bei erfolgreichem Abschluss der pädagogischen Zusatzausbildung erfolgt die unbefristete Übernahme in den Schuldienst. In Rheinland-Pfalz sind Sie damit einer Lehrkraft mit Zweiter Staatsprüfung gleichgestellt.
Ansprechpartner
Eine Liste der Ansprechpartner aus der Region von Rheinland-Pfalz, in der Sie sich eine Lehrertätigkeit vorstellen könnten, können Sie als PDF-Dokument herunterladen.
Bewerbungsformulare
Zur Arbeitserleichterung wurde ein Online-Bewerbungsverfahren eingerichtet. Bewerbungen, die sich nicht auf die jeweils ausgeschriebenen Bedarfsfächer oder Fächerkombinationen und die konkret angegebenen Regionen beziehen, können nicht berücksichtigt werden.
Rechtsgrundlagen
Landesverordnung über die über die pädagogische Zusatzausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Seiteneinstieg (Lehrkräfte-Seiteneinstiegsverordnung) vom 30.4.2013, zuletzt geändert durch Verordnung vom 2.12.2013.
Verwaltungsvorschrift über die Pädagogische Zusatzausbildung für Lehrkräfte im Seiteneinstieg vom 22. September 2021: