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  • Wechsel in das Lehramt an Gymnasien

Wechsel in das Lehramt Gymnasien

Hinweis zur Erstberatung

Bei Interesse an der Wechselprüfung erfolgt eine Erstberatung stets im Landesprüfungsamt, nicht an einer Universität.

Hinweis zum Einsatz in der Fachoberschule
Für Lehrkräfte an einer Realschule plus, die die Wechselprüfung I mit dem Ziel des dauerhaften Unterrichtseinsatzes in der FOS an ihrer Schule ablegen wollen, ist die Wechselprüfung I ins Lehramt an berufsbildenden Schulen möglicherweise besser passend. Auch mit der dann erlangten Lehrbefähigung für BBS können sie sich für eine gymnasiale Planstelle z.B. an einem Gymnasium, bewerben. Im Gegenzug befähigt auch eine erfolgreich abgelegte Wechselprüfung I für das Lehramt an Gymnasien zum dauerhaften Einsatz in der FOS.

Hinweis zur Bewerbung um eine gymnasiale Planstelle
Wir bitten um Beachtung, dass die erfolgreich abgelegte Wechselprüfung I die Lehrbefähigung für das Lehramt an Gymnasien zuerkennt, aber nicht automatisch eine Höhergruppierung zur Folge hat; die Lehrkraft muss sich anschließend für eine gymnasiale Planstelle bewerben. 

Hinweis zu den 120h / 8 SWS an praktischen Ausbildungsveranstaltungen in Sport
Ab sofort gilt, in Absprache mit den Universitäten, für eine Übergangszeit folgende Regelung:

a) 4 SWS durch Anerkennung des Studiums für das Lehramt an Realschulen (plus). Liegt das 1. Staatsexamen mehr als 10 Jahre zurück, ist eine Anrechnung nicht möglich, in diesem Fall müssen unter b) 6 SWS nachgewiesen werden.

b) 2 SWS durch die erfolgreiche Teilnahme an Modulveranstaltungen des Moduls 7„Vertiefung der Theorie, Didaktik und Methodik der Sportarten“. Schriftliche Leistungsnachweise müssen nicht erbracht werden, die Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme setzt aber regelmäßiges Erscheinen und aktive Mitarbeit voraus.

c) 2 SWS (=30h) werden durch Lehrerfortbildungen mit Bezug zum Sportunterricht in der Oberstufe anerkannt. Über die Anrechnung der Fortbildungen entscheidet das Landesprüfungsamt.

Studienleistungen anderer Kandidaten, die z.B. ein Studium für das Lehramt an Grund-und Hauptschulen absolviert haben, werden individuell eingeschätzt.

Überblick

FAQ

Beratungsgespräch im Vorfeld für die Zulassung im Fach Bildende Kunst

Beratungsgespräch im Vorfeld für die Zulassung im Fach Musik

Formblatt Antrag (für verbeamtete Lehrkräfte)

Formblatt Antrag (für LiB mit unbefristetem Vertrag)

Formblatt Erklärung

Formblatt Hausarbeit erster Prüfungsteil

Hausarbeit_Selbstständigkeitserklärung

Formblatt Hausarbeit zweiter Prüfungsteil (nur für Bildende Kunst / Musik)

Formblatt künstlerische Prüfung (Bildende Kunst)

Formblatt künstlerische Prüfung (Musik)

    Ansprechpartner

    Alexander Schröer
    Tel:  (06131) 16-5602
    (montags 9-12 und 15-17, donnerstags ab 10.15 sowie freitags am Vormittag)

    Mail: alexander.schroeer(at)bm.rlp.de

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