Wechsel in das Lehramt an Grundschulen (Wechselprüfung III)
Sie haben Interesse, auch künftig als Lehrerin oder Lehrer an einer Grundschule tätig zu sein? Sie können sich vorstellen, eine zusätzliche Lehrbefähigung zu Ihrem Lehramtsabschluss zu erwerben?
Das Land Rheinland-Pfalz bietet eine berufsbegleitende Qualifizierung zur Vorbereitung auf die Wechselprüfung in das Lehramt an Grundschulen an. Die Qualifizierungsmaßnahme richtet sich an ausgebildete Lehrkräfte anderer Lehrämter, die bereits an einer Grundschule in Rheinland-Pfalz tätig sind.
Voraussetzungen zur Teilnahme an einem Qualifizierungskurs und zum Erwerb der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grundschulen
Sie sind nach Erwerb der Lehrbefähigung in Ihrem Lehramt bereits an einer Grundschule tätig?
Sie besitzen die Befähigung für das Lehramt an Realschulen, an Realschulen plus, an Förderschulen, an Gymnasien oder an berufsbildenden Schulen in einem der folgenden Fächer:
Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch, Bildende Kunst, Ethik, Musik, Evangelische Religionslehre, Katholische Religionslehre oder Sport? Oder: Sie sind schwerpunktmäßig in den Fächern Deutsch oder Mathematik innerhalb der Tätigkeit an einer Grundschule eingesetzt?
Dann können Sie die Wechselprüfung III für das Lehramt an Grundschulen anstreben.
Qualifizierungsmaßnahme über ein Staatliches Studienseminar für das Lehramt an Grundschulen zur Vorbereitung auf die Wechselprüfung III
Wir bieten – alternativ zum Studium der Module 7, 8, 9 und 10 an der Universität – eine Qualifizierungsmaßnahme über ein Staatliches Studienseminar für das Lehramt an Grundschulen in Rheinland-Pfalz zur Vorbereitung auf die Wechselprüfung in das Lehramt an Grundschulen an.
Nach Absolvieren der Qualifizierungsmaßnahme und einer mindestens ein Jahr und sechs Monate dauernden Tätigkeit an einer Grundschule nach dem Vorbereitungsdienst mit einem Gutachten der Schulleitung der Schulleitung, das mit mindestens `ausreichend` abschließt, können Sie zur Wechselprüfung in das Lehramt an Grundschulen zugelassen werden. Mit Bestehen der Wechselprüfung in das Lehramt an Grundschulen erhalten Sie die Lehrbefähigung in diesem Lehramt.
Anmeldung zur Qualifizierungsmaßnahme `Erwerb grundschulpädagogischer Kompetenzen`
In den folgenden Halbjahren wird die Qualifizierungsmaßnahme wie folgt angeboten:
Beginn der Qualifizierungsmaßnahme | Standorte der Studienseminare (https://studienseminar.rlp.de/gs) | ||
01.08.2023 | Mainz | Trier | Neuwied |
15.01.2024 | Rohrbach | Westerburg | Kusel |
01.08.2024 | Kaiserslautern | Simmern | Trier |
Die Qualifizierungsmaßnahme wird ca. 4 Monate vor Beginn zur Anmeldung über das Pädagogische Landesinstitut ausgeschrieben (https://evewa.bildung-rp.de/veranstaltungskatalog, Suchbegriff: Wechselprüfung III). Das Bewerbungsende für die Qualifizierungsmaßnahme beginnend im Januar ist der 01. Dezember des Vorjahres, beginnend im August der 01. Juni.
Bei der Entscheidung zu welchem Zeitpunkt eine Anmeldung zur Qualifizierungsmaßnahme sinnvoll ist, möchten wir Ihnen folgende Hinweise geben: Nach Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme können Sie zur Wechselprüfung zugelassen werden. Bitte beachten Sie, dass Sie zum Zeitpunkt der Zulassung 18 Monate an einer Grundschule tätig gewesen sein müssen.
Sollten Sie gleichzeitig mit Beginn der Qualifizierungsmaßnahme erstmalig in den Grundschuldienst eingestellt werden (Zeiten während des Studiums oder zwischen Studium und Vorbereitungsdienst zählen nicht) kann es mit Blick auf die unterschiedlichen Standorte sinnvoll sein, wenn Sie zunächst ein halbes Jahr an einer Grundschule arbeiten und sich erst anschließend zur Qualifizierungsmaßnahme anmelden. Ein weiterer Punkt für die Entscheidung über den Zeitpunkt der Anmeldung sollte der Ort Ihrer Einsatzschule sein.
Den Antragsbogen zur Wechselprüfung III finden Sie hier.
Weitere Informationen finden Sie in der Liste häufig gestellter Fragen.