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Inklusion in Schulen – Wahlrecht für Eltern

Seit dem 1. August 2014 haben Eltern von Kindern mit Behinderungen ein vorbehaltloses Recht auf inklusiven Unterricht für ihr Kind (§ 3 Abs. 5 in Verbindung mit § 59 Abs. 4 Schulgesetz). Die Eltern können dabei grundsätzlich zwischen inklusivem Unterricht und dem Besuch einer Förderschule wählen.

Die Grundlage für die Weiterentwicklung der schulischen Inklusion ist das Netz von Schwerpunktschulen. Deren schulisches Konzept und besondere Personalausstattung ermöglicht das Angebot inklusiven Unterrichts in allen Regionen des Landes. Das Netz der Schwerpunktschulen umfasst im Schuljahr 2021/2022 insgesamt 299 Schulen in den Schularten Grundschule, Realschule plus, Integrierte Gesamtschule und Freie Waldorfschule. Genauer gesagt sind landesweit 174 Grundschulen und 125 Schulen der Sekundarstufe I als Schwerpunktschulen beauftragt . An diesen Regelschulen werden Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderungen gemeinsam von Lehrerinnen und Lehrern aus dem entsprechenden Regelschullehramt, Förderschullehrkräften und pädagogischen Fachkräften unterrichtet. Damit ergänzen sie das Angebot von 131 Förderschulen (mit neun verschiedenen Förderschwerpunkten), die nach Entscheidung der Eltern ebenfalls Lernort ihrer Kinder sein können. 

Um die Erfüllung des Elternwahlrechts auf Dauer zu gewährleisten, wird das Netz an Schwerpunktschulen unter dem Aspekt des wohnortnahen Schulbesuchs weiter verdichtet und es werden schrittweise weitere Schwerpunktschulen beauftragt.

Parallel zum Ausbau der Schwerpunktschulen erfolgt der Aufbau eines Netzes von Förder- und Beratungszentren (FBZ), um den inklusiven Unterricht durch sonderpädagogische Fachkompetenz zusätzlich zu unterstützen. Die Beauftragung erhalten jeweils einzelne Förderschulen auf Antrag des Schulträgers. Im Schuljahr 2021/2022 sind insgesamt 32 FBZ beauftragt. Die als FBZ beauftragten Förderschulen bündeln die Kompetenzen von allen Förderschulen im Zuständigkeitsbereich. Damit entsteht ein sonderpädagogisches Netzwerk mit hoher sonderpädagogischer Fachkompetenz, Insgesamt sind im Schuljahr 2021/2022  bereits 114 der 131 Förderschulen im FBZ-Netzwerk organisiert.

Weitere Informationen auf dem Bildungsserver

zur inklusiven Bildung

zur Sonderpädagogischen Förderung

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